gvsteigerwald | 05 Jun 2009
FAQ
Häufig gestellte Fragen, die ich beantworten will, bevor mich jemand danach fragt:
1. Was ist ein Gerichtsvollzieher?
Gerichtsvollzieher sind Landesbeamte, die nach § 154 GVG mit Zustellung, Ladung und Vollstreckung beauftragt sind. Sie sind Justizbeamte in einer Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst einerseits Zustellungen und andererseits Vollstreckungshandlungen. Zu diesen zählt neben der Vollstreckung wegen Geldforderungen (und dem daran angeschlossenen EV-Verfahren) auch die Räumungsvollstreckung, die Wegnahme von beweglichen Gegenständen, sowie die Vollstreckung aus einstweiligen Verfügungen.
2. Wie wird man Gerichtsvollzieher?
Voraussetzung zur Zulassung in den Vorbereitungsdienst für die Gerichtsvollzieherlaufbahn ist in jedem Fall eine abgeschlossene Ausbildung zum Justizsekretär sowie eine 2-jährige Tätigkeit im mittleren Justizdienst. In einigen Bundesländern werden auch Justizfachangestellte und Justizangestellte mit entsprechender Eignung zum Vorbereitungsdienst zugelassen.
Der Vorbereitungsdienst dauert 20 Monate und umfasst neben einer theoretischen Unterweisung im Zwangsvollstreckungsrecht auch zwei praktische Amtszeiten bei Gerichtsvollzieherkollegen.
In manchen Bundesländern können außerdem Beamte des Rechtspflegerdienstes ohne Vorbereitungsdienst Gerichtsvollziehertätigkeiten wahrhaben.
3. Was verdient ein Gerichtsvollzieher?
Als Beamter des mittleren Justizdienstes sind die Gerichtsvollzieher in der Besoldungsgruppe A8 bis A9 eingruppiert. Sie erhalten darüber hinaus eine Anspornvergütung von 15% der erhobenen Gebühren, welche jedoch ab einem Höchstbetrag von 199,40 Euro monatlich nur noch 6% beträgt.
Daneben erhält der Gerichtsvollzieher Gebührenanteile für die Einrichtung und Unterhaltung eines Geschäftszimmers sowie die Einstellung einer Bürohilfe. Des weiteren erhebt er mit den Gebühren eine Pauschale für seine laufenden Auslagen (Portokosten, Büromaterial, etc.) und eine Wegegeldpauschale für die Unterhaltung des dienstlichen KFZ. All diese Gebührenanteile sind jedoch kein Einkommen, sondern dienen dazu, tatsächliche Kosten, die in Verbindung mit der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers stehen, zu decken.
4. Kann ich dem Gerichtsvollzieher vertrauen?
Gerichtsvollzieher unterliegen der Aufsicht durch die oberste Dienstbehörde der Justiz und werden durch diese quartalsmäßig durchgehend geprüft. Im Rahmen dieser Geschäftsprüfung, die teilweise unangekündigt durchgeführt wird, werden insbesondere Buchhaltung, Aktenführung, Kostenberechnung und Führung des Dienstkontos überprüft.
Daneben unterliegt der Gerichtsvollzieher der Dienstaufsicht und kann als Beamter über die verschiedene Rechtsmittel belangt werden. Insbesondere die Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung und die Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 5 GvKostG sind Rechtsmittel, die in den entsprechenden Fällen eingelegt werden können.
5. Welche Schuhgröße hat ein Gerichtsvollzieher?
42.