Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (im Folgenden nur “EV” genannt) nach § 807 ZPO hat die Vermögensoffenbarung zum Ziel. Durch sie soll der Gläubiger Kenntnis von Vermögensgegenständen erlangen, auf die er im Wege der Zwangsvollstreckung zugreifen kann.

Zur Abgabe der EV wird in der Regel ein Termin bestimmt, zu dem der Schuldner förmlich geladen wird. Alternativ dazu kann die EV auch beim Besuch des Gerichtsvollziehers vor Ort abgegeben werden, sofern Schuldner und Gläubiger hiermit einverstanden sind.

Der EV-Termin ist ein Gerichtstermin und muss daher eingehalten werden. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zum Termin oder verweigert im Termin die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund, so kann auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl gegen ihn ergehen und er dann unter Androhung von Haft zur Abgabe der EV gezwungen werden.

Im Termin muss der Schuldner vollständig und wahrheitsgemäß ein Verzeichnis seines Vermögens erstellen, wobei hierzu ein bundeseinheitliches Formular – ggf. mit Ergänzungen – verwendet wird (Ausfüllhinweise hierzu). Der Schuldner muss sodann an Eides statt versichern, die Angaben vollständig und richtig nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Wer wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann gem. § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Der Erlass eines Haftbefehls und die abgegebene EV werden in das Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Amtsgerichts eingetragen, aus dem jeder auf Antrag Auskunft erlangen und auch eine Kopie des Vermögensverzeichnisses beantragen kann. Diese Eintragung bleibt drei Jahre bestehen und wird dann automatisch gelöscht. Eine frühere Löschung ist i.d.R. nur möglich, wenn der Gläubiger bescheinigt, dass die Schuld getilgt ist.

Einige unmittelbare Folgen der EV-Abgabe können die Pfändung des Arbeitseinkommens, Bankkontos oder eventuell vorhandener Sparbeträge sein. Darüber hinaus werden die amtsgerichtlichen Eintragungen der Schufa mitgeteilt, aus der sich neben Kreditinstituten auch viele Händler und Kaufhäuser Auskunft erteilen lassen. Für den Schuldner steht also seine Glaubwürdigkeit im Geschäftsverkehr auf dem Spiel.