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	<title>Tom E. Steigerwald &#187; International</title>
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	<description>Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau</description>
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		<title>Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 19:02:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute kam die neue DGVZ. Sie ist das Organ des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, in dem ich aus verschiedenen Gründen kein Mitglied bin, und weswegen ich mich auch ungern zu Dingen äußere, die den Verband betreffen. Aber da es, aufgrund des 100-jährigen Bestehens des DGVB (und des 125. Jahrganges der DGVZ) dieses Jahr wohl in allen Ausgaben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute kam die neue <a href="http://www.dgvz.de/">DGVZ</a>. Sie ist das Organ des <a href="http://www.dgvb.de/">Deutschen Gerichtsvollzieherbundes</a>, in dem ich aus verschiedenen Gründen kein Mitglied bin, und weswegen ich mich auch ungern zu Dingen äußere, die den Verband betreffen. Aber da es, aufgrund des 100-jährigen Bestehens des DGVB (und des 125. Jahrganges der DGVZ) dieses Jahr wohl in allen Ausgaben der DGVZ &#8220;besondere Aufsätze&#8221; geben wird, die &#8220;einen Bogen spannen von der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft&#8221;<sup>1</sup> (nein, mir ist der Zusammenhang auch nicht ganz klar), und weil die besonderen Aufsätze in dieser Ausgabe eben besonders waren, will ich ganz kurz was dazu aufschreiben.</p>
<p>Es ändert sich ja ganz viel, und auch in unserem Beruf gibt&#8217;s Änderungen. Die <a href="http://gv-steigerwald.de/2009/06/25/bundestag-beschliest-reform-der-zwangsvollstreckung/">Reform der Zwangsvollstreckung</a> ist <a href="http://www.bmj.de/enid/517ca21b6871ebee519efd43c1298842,0/Zwangsvollstreckung/Sachaufklaerung_in_der_Zwangsvollstreckung_1ki.html">beschlossene Sache</a>, auch das P-Konto <a href="http://www.bmj.de/p-konto">wird kommen</a>, und die aktuelle Bundesregierung hat sich, was Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erneut bestätigte, zur Einführung eines Beleihungssystems bekannt. Hierzu sei jedoch eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, und deswegen die Zustimmung der Oppositionsparteien in Bundestag und Bundesrat erforderlich, so dass sich niemand besonders zuversichtlich zeigt, dass diese Reform tatsächlich umgesetzt wird. Das hat natürlich niemanden davon abgehalten, über allerlei Reformvorschläge hinsichtlich des GV-Systems zu diskutieren, und der Bericht über das Symposium zum Thema &#8220;Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert&#8221; liest sich ungefähr so verwirrend, wie die Veranstaltung wohl selbst gewesen sein muss. Dennoch lassen sich nach meinem Dafürhalten wohl einige Punkte festmachen, die von den Beteiligten zumindest ähnlich gesehen werden.</p>
<p>Zunächst mal ist es interessant zu lesen, dass das Problem der Zwangsvollstreckung in den meisten Fällen nicht die Zahlungsun<em>willigkeit</em>, sondern die Zahlungsun<em>fähigkeit</em> darstellt. Interessant nicht deswegen, weil es sich hierbei um brandneue Erkenntnisse handelt, sondern weil der entsprechende Vortrag von Prof. Hergenröder die Zuhörer &#8220;in Staunen versetzte&#8221; (für diese also anscheinend brandneue Erkenntnisse darstellte).  Es ist daher nur konsequent, wenn die Reform der Sachaufklärung auf eine gütliche Einigung verstärkt Wert legt. Ebenso interessant war es für mich, dass wohl auch der Bund Deutscher Inkassounternehmen das Beleihungsmodell skeptisch sieht, wenn auch aus einer anderen (nämlich Kostenrechtlichen) Perspektive.</p>
<p>Ein schöner Artikel in dieser Zeitung war jedoch für mich der Aufsatz von Prof. Dr. Bruns, welcher zum (zumindest für mich ersichtlichen) ersten Mal nicht das Modell des frz. Huissier zum Leitbild stilisiert, sondern die Vollstreckungssysteme anderer europäischer Länder relativiert und auch vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten betrachtet. Unter diesem Blickwinkel merkt man nämlich, dass wir mit dem deutschen System gar nicht so schlecht fahren, und es durchaus mehr Sinn macht, dieses System zu erweitern bzw. in Teilen zu ändern, anstatt es mit einem &#8220;reformerischen Rundumschlag&#8221; (Bruns) komplett umzugestalten. Im gleichen Artikel kam auch das einigermaßen komplizierte englische System zur Sprache, zu dem ich an <a href="http://gv-steigerwald.de/2009/04/26/friedlich-eintreten/">anderer Stelle bereits etwas aufgeschrieben habe</a>. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch nicht ganz uninteressant, sich einmal <a href="http://www.youtube.com/watch?v=5h0xdOOSdVE&amp;feature=channel">diese BBC-Dokumentation</a> anzusehen. Selbst wenn man vielleicht nicht alles versteht, was die britischen Kollegen im feinsten londoner <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Cockney">Cockney</a> von sich geben, kann man doch sehen, wie teuer die Gebühren der englischen Kollegen werden können. (Bei dem Beitrag geht es übrigens ausschließlich um &#8220;court fines&#8221;, also um Ordnungs-, Zwangs-, Bußgelder und Gerichtskosten.)</p>
<p>Persönlich bin ich also ausgesprochen zufrieden mit den derzeitigen Reformen und der Richtung, in der die Diskussion um die &#8220;Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert&#8221; inzwischen geht.</p>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_330" class="footnote">Vorwort zur DGVZ 1/10</li></ol>]]></content:encoded>
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		<title>Friedlich eintreten</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Apr 2009 01:03:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[International]]></category>
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		<description><![CDATA[Gerichtsvollzieher gibt es in allen europäischen Ländern, jedoch sind die Befugnisse und die Ausgestaltung der Systeme recht unterschiedlich. Unsere britischen Kollegen heißen Bailiffs, und für diese gibt es eine lustige Ringelpietz-mit-Anfassen-Regelung, die ich heute gefunden habe. Denn zumindest nach dem, was auf der Seite einer britischen Schuldnerberatung steht, kann der Bailiff eine Wohnung nur dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerichtsvollzieher gibt es in allen europäischen Ländern, jedoch sind die Befugnisse und die Ausgestaltung der Systeme recht <a href="http://gv-steigerwald.de/?p=14">unterschiedlich</a>. Unsere britischen Kollegen heißen Bailiffs, und für diese gibt es eine lustige Ringelpietz-mit-Anfassen-Regelung, die ich heute gefunden habe. Denn zumindest nach dem, was auf der Seite einer <a href="http://www.insolvencyhelpline.co.uk/debt_basics/bailiff-guide.php#bg7">britischen Schuldnerberatung</a> steht, kann der Bailiff eine Wohnung nur dann betreten, wenn ihm &#8216;friedlicher Zugang&#8217; gewährt wird, wobei als &#8216;friedlicher Zugang&#8217; wohl auch gewertet wird, wenn Türen und/oder Fenster (!) offenstehen.</p>
<p>Hat der Kollege von der Insel allerdings erst einmal friedlichen Zugang erhalten, kann er innerhalb der Wohnung auch unfriedlich alles öffnen, durchsuchen und zwangsweise aufbrechen, was nicht niet- und nagelfest ist. Außerdem kann er bei einem späteren Besuch dann auch ohne friedlichen Zugang die Wohnung zwangsweise öffnen, denn offenbar gilt ein einmal gewährter Zugang immer und für alle Zeit. </p>
<p>Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diejenigen Schuldner, die stets alles verschlossen halten und niemanden niemals nicht nirgendwo hineinlassen, ziemlich sicher vor Gerichtsvollziehern leben, denn ohne friedlichen Zugang können wohl nur die Vollstreckungsbeamten der Finanzämter eintreten. Das Ganze erinnert so ein bisschen an <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vampir#Zugeschriebene_Eigenschaften">Vampire</a>, die ja auch nur in Wohnungen hinein können, wenn sie dazu eingeladen wurden.</p>
<p>Nur der Vollständigkeit halber: Die deutschen Gerichtsvollzieher machen so einen Unfug natürlich nicht. Wir lassen uns wenn&#8217;s sein muss <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/758.html">selber rein</a>.</p>
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		<title>Ich weiß es nicht.</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Nov 2008 13:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es gibt ein Thema, bei dem sich das Liberale und der Humanist in mir wieder mal uneins sind, und das ist das Modell des sog. &#8220;beliehenen Gerichtsvollziehers&#8221;. Kurz gesagt geht es dabei darum, die Selbstorganisation und den Status der Gerichtsvollzieher in Deutschland vom alimentierten und selbstverwalteten Beamtensystem, wie es derzeit ausgestaltet ist, in ein freiberufliches, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt ein Thema, bei dem sich das Liberale und der Humanist in mir wieder mal uneins sind, und das ist das Modell des sog. &#8220;beliehenen Gerichtsvollziehers&#8221;. Kurz gesagt geht es dabei darum, die Selbstorganisation und den Status der Gerichtsvollzieher in Deutschland vom alimentierten und selbstverwalteten Beamtensystem, wie es derzeit ausgestaltet ist, in ein freiberufliches, gebührenfinanziertes System umzuwandeln, wie dies wohl in den meisten europäischen Staaten gehandhabt wird.</p>
<p>Der beliehene Gerichtsvollzieher ist das erklärte Ziel <a href="http://www.dgvb.de/">unserer Berufsvertretung</a> und auch das Mustermodell des <a href="http://www.uihj.com/index.php?lg=ang">Internationalen Gerichtsvollzieherbundes</a>. Soweit ich dies der <a href="http://www.uihj.com/rubrique.php?ID=1006257&amp;lg=ang">Aufstellung der UIHJ</a> entnehmen konnte, gibt es in sechs europäischen Staaten (außer Deutschland noch in Dänemark, Schweden, Italien, Finnland und Österreich) Vollstreckungsbeamte. Nicht Vertreten sind in dieser Aufstellung jedoch u.a. Norwegen und die Schweiz, wobei zumindest letztere ebenfalls die Zwangsvollstreckung durch Beamte kennt. (Über Norwegen konnte ich nichts in Erfahrung bringen.) In drei weiteren Staaten (Tschechische Republik, Irland und England) wird die Zwangsvollstreckung sowohl durch Freiberufler, als auch durch Beamte durchgeführt, wobei Gläubiger grundsätzlich die Wahl haben, jedoch unter den Vollstreckungsbeamten immer nur einer für einen bestimmten Bezirk zuständig ist. Diese Bezirksgebundenheit existiert auch in mehr oder weniger strikter Form unter den freiberuflichen Systemen, dort jedoch zumeist soweit gelockert, dass Konkurrenz möglich ist.</p>
<p>Die Dichte liegt in der Regel zwischen 20.000 bis 30.000 Einwohner auf einen Huissier, die Ausbildung setzt meist ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium voraus. Namhafte Ausnahmen sind Griechenland, Spanien, Dänemark und Finnland, in denen ein Vollstrecker auf 5.000 Einwohner oder weniger kommt, wohingegen die Tschechische Republik, Irland, England, Polen, die Niederlande und Ungarn teilweise weit über 50.000 Einwohner pro Huissier aufweisen.</p>
<p>Für den Status des Gerichtsvollzieherwesens ist daher m.E. nicht nur die Frage nach beliehenem Modell oder verbeamteten Modell maßgebend, sondern, und vor allem, die Frage der Ausgestaltung der beiden Systeme. Es ist auch innerhalb des Beamtensystems möglich, die Arbeit des Gerichtsvollziehers aufzuwerten bzw. ihr den Wert zuzuerkennen, den sie schon besitzt. Es ist hingegen auch in einem liberalen System möglich, dass die einzelnen Gerichtsvollzieher infolge territorialer Bindung und/oder Überbesetzung bedeutungslos und ineffizient werden.</p>
<p>Das von der <a href="http://www.gerichtsvollzieherbund-brandenburg.de/gv-dienst/050808%20Zwischenbericht%20Bund%20Laender%20Arbeitsgruppe%204.pdf">Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ vorgeschlagene Modell</a> sieht hierzu vor, dass eine Bindung an den Landgerichtsbezirk erfolgen soll, innerhalb derer ein Gerichtsvollzieher frei beauftragt werden kann. Gebühren <span style="text-decoration:line-through;">sollen</span> müssen stark angehoben werden, um das Modell finanzierbar zu machen und einen Leistungsanreiz für die Gerichtsvollzieher zu schaffen. Damit soll den derzeitigen angeblichen Missständen im deutschen Vollstreckungswesen begegnet werden.</p>
<p>Die Frage, die ich mir hierzu schon eine Weile stelle ist: Was genau ist der Vorteil einer Privatisierung, einer Umwandlung der Gerichtsvollzieher zu Freiberuflern? Gebühren können ebenfalls innerhalb des Beamtenverhältnisses erhöht werden; ja, nachdem wir unsere Gebühren ohnehin für die Staatskasse erheben, müsste es eigentlich im Interesse derselben liegen, die Gebühren kostendeckend zu gestalten. <span style="text-decoration:line-through;">Oder anders gefragt: Wenn der Fiskus bei der Höhe der Gebühren schon nicht an sich selbst denkt, wieso sollte er dann an uns denken, wenn wir privatisiert sind?</span> (Ich hab&#8217; den letzten Satz gestrichen, weil ich eigentlich nicht weiß, ob sich der Fiskus überhaupt über sowas Gedanken macht.)</p>
<p>Eine andere Frage ist: Wenn die Zwangsvollstreckung nicht mehr unter staatlicher Hoheit durchgeführt wird, wer stellt sicher, dass sie gesetzeskonform verläuft? Gerade in einem Metier, in dem auf einer außergewöhnlichen Vertrauensbasis ständig Fremdgelder verwaltet werden, ist es da nicht nötig, staatliche Kontrolle walten zu lassen?</p>
<p>Und außerdem: Liegt die &#8220;Misere&#8221; der Zwangsvollstreckung tatsächlich in der Verantwortung der Gerichtsvollzieher und nicht etwa an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird? Sind die Gerichtsvollzieher tatsächlich so wenig motiviert, oder sind ihnen einfach zu viele Schranken auferlegt?</p>
<p>Ich weiß es nicht. Ich weiß so vieles nicht. Vielleicht ist das Thema noch viel komplexer. Vielleicht muss man dabei noch die Mentalität, die Vollstreckungsgesetze und vielleicht sogar die historischen und politischen Gegebenheiten der einzelnen Länder berücksichtigen. (Schließlich ist es auffällig, dass gerade die &#8216;germanischen&#8217; und &#8216;skandinavischen&#8217; Länder Vertreter des Beamtentums sind.) Grundsätzlich bin ich ein Freund von möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst viel individueller Handlungsfreiheit. Andererseits sagt mir mein innerer Humanist auch ständig, dass ich nicht vergessen soll, wie die <a href="http://www.zeit.de/themen/wirtschaft/maerkte/marktturbulenzen/index">Menschen</a> <a href="http://www.niedersachsen.de/master/C51358650_L20_D0_I3749624_h1.html">eben</a> sind. Dem gegenüber halte ich das aktuelle System sogar für ziemlich angemessen.</p>
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