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	<title>Tom E. Steigerwald &#187; Gesetze</title>
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	<description>Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau</description>
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		<title>P-Konto (nochmal)</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 17:40:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie schonmal geschrieben wird ab dem 01.07.10 das sog. &#8220;P-Konto&#8221; (Pfändungsfreies Konto) in Deutschland eingeführt. So wahnsinnig weit her damit scheint es allerdings noch nicht zu sein, wie ich am Montag bei einem Bankbesuch (Targobank) selbst mitbekommen konnte. Der Ausdruck &#8220;P-Konto&#8221; sagte jedenfalls den dortigen Angestellten am Schalter nichts. Das ist einigermaßen erstaunlich, denn gem. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a href="http://gv-steigerwald.de/2009/05/13/p-konto-beschlossen/">schonmal geschrieben</a> wird ab dem 01.07.10 das sog. &#8220;P-Konto&#8221; (Pfändungsfreies Konto) in Deutschland eingeführt. So wahnsinnig weit her damit scheint es allerdings noch nicht zu sein, wie ich am Montag bei einem Bankbesuch (Targobank) selbst mitbekommen konnte. Der Ausdruck &#8220;P-Konto&#8221; sagte jedenfalls den dortigen Angestellten am Schalter nichts.</p>
<p>Das ist einigermaßen erstaunlich, denn gem. dem künftigen § 850 k Abs. 7 ZPO kann &#8220;der Kunde (&#8230;) jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt&#8221;, auch wenn es kein Recht auf die Einrichtung eines <em>neuen</em> P-Kontos gibt. Noch mal in Kürze die wichtigsten Punkte zum Pfändungsschutzkonto:</p>
<ul>
<li>Gibt&#8217;s laut Gesetz ab dem 01. Juli 2010.</li>
<li>Kann zwar gepfändet werden, jedoch kann über einen pfändungsfreien Grundbetrag (derzeit 985,15 Euro monatlich) weiterhin verfügt werden.</li>
<li>Jeder nur ein <span style="text-decoration: line-through;"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=xaI3CFhORss">Kreuz</a></span> Konto.</li>
</ul>
<p>Wer&#8217;s genau wissen will, ist auf der <a href="http://www.bmj.de/p-konto">Seite des Bundesjustizministeriums zum P-Konto</a> bestens bedient. (Gilt auch für Bankangestellte.)</p>
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		<title>Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 19:02:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[International]]></category>
		<category><![CDATA[System]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute kam die neue DGVZ. Sie ist das Organ des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, in dem ich aus verschiedenen Gründen kein Mitglied bin, und weswegen ich mich auch ungern zu Dingen äußere, die den Verband betreffen. Aber da es, aufgrund des 100-jährigen Bestehens des DGVB (und des 125. Jahrganges der DGVZ) dieses Jahr wohl in allen Ausgaben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute kam die neue <a href="http://www.dgvz.de/">DGVZ</a>. Sie ist das Organ des <a href="http://www.dgvb.de/">Deutschen Gerichtsvollzieherbundes</a>, in dem ich aus verschiedenen Gründen kein Mitglied bin, und weswegen ich mich auch ungern zu Dingen äußere, die den Verband betreffen. Aber da es, aufgrund des 100-jährigen Bestehens des DGVB (und des 125. Jahrganges der DGVZ) dieses Jahr wohl in allen Ausgaben der DGVZ &#8220;besondere Aufsätze&#8221; geben wird, die &#8220;einen Bogen spannen von der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft&#8221;<sup>1</sup> (nein, mir ist der Zusammenhang auch nicht ganz klar), und weil die besonderen Aufsätze in dieser Ausgabe eben besonders waren, will ich ganz kurz was dazu aufschreiben.</p>
<p>Es ändert sich ja ganz viel, und auch in unserem Beruf gibt&#8217;s Änderungen. Die <a href="http://gv-steigerwald.de/2009/06/25/bundestag-beschliest-reform-der-zwangsvollstreckung/">Reform der Zwangsvollstreckung</a> ist <a href="http://www.bmj.de/enid/517ca21b6871ebee519efd43c1298842,0/Zwangsvollstreckung/Sachaufklaerung_in_der_Zwangsvollstreckung_1ki.html">beschlossene Sache</a>, auch das P-Konto <a href="http://www.bmj.de/p-konto">wird kommen</a>, und die aktuelle Bundesregierung hat sich, was Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erneut bestätigte, zur Einführung eines Beleihungssystems bekannt. Hierzu sei jedoch eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, und deswegen die Zustimmung der Oppositionsparteien in Bundestag und Bundesrat erforderlich, so dass sich niemand besonders zuversichtlich zeigt, dass diese Reform tatsächlich umgesetzt wird. Das hat natürlich niemanden davon abgehalten, über allerlei Reformvorschläge hinsichtlich des GV-Systems zu diskutieren, und der Bericht über das Symposium zum Thema &#8220;Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert&#8221; liest sich ungefähr so verwirrend, wie die Veranstaltung wohl selbst gewesen sein muss. Dennoch lassen sich nach meinem Dafürhalten wohl einige Punkte festmachen, die von den Beteiligten zumindest ähnlich gesehen werden.</p>
<p>Zunächst mal ist es interessant zu lesen, dass das Problem der Zwangsvollstreckung in den meisten Fällen nicht die Zahlungsun<em>willigkeit</em>, sondern die Zahlungsun<em>fähigkeit</em> darstellt. Interessant nicht deswegen, weil es sich hierbei um brandneue Erkenntnisse handelt, sondern weil der entsprechende Vortrag von Prof. Hergenröder die Zuhörer &#8220;in Staunen versetzte&#8221; (für diese also anscheinend brandneue Erkenntnisse darstellte).  Es ist daher nur konsequent, wenn die Reform der Sachaufklärung auf eine gütliche Einigung verstärkt Wert legt. Ebenso interessant war es für mich, dass wohl auch der Bund Deutscher Inkassounternehmen das Beleihungsmodell skeptisch sieht, wenn auch aus einer anderen (nämlich Kostenrechtlichen) Perspektive.</p>
<p>Ein schöner Artikel in dieser Zeitung war jedoch für mich der Aufsatz von Prof. Dr. Bruns, welcher zum (zumindest für mich ersichtlichen) ersten Mal nicht das Modell des frz. Huissier zum Leitbild stilisiert, sondern die Vollstreckungssysteme anderer europäischer Länder relativiert und auch vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten betrachtet. Unter diesem Blickwinkel merkt man nämlich, dass wir mit dem deutschen System gar nicht so schlecht fahren, und es durchaus mehr Sinn macht, dieses System zu erweitern bzw. in Teilen zu ändern, anstatt es mit einem &#8220;reformerischen Rundumschlag&#8221; (Bruns) komplett umzugestalten. Im gleichen Artikel kam auch das einigermaßen komplizierte englische System zur Sprache, zu dem ich an <a href="http://gv-steigerwald.de/2009/04/26/friedlich-eintreten/">anderer Stelle bereits etwas aufgeschrieben habe</a>. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch nicht ganz uninteressant, sich einmal <a href="http://www.youtube.com/watch?v=5h0xdOOSdVE&amp;feature=channel">diese BBC-Dokumentation</a> anzusehen. Selbst wenn man vielleicht nicht alles versteht, was die britischen Kollegen im feinsten londoner <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Cockney">Cockney</a> von sich geben, kann man doch sehen, wie teuer die Gebühren der englischen Kollegen werden können. (Bei dem Beitrag geht es übrigens ausschließlich um &#8220;court fines&#8221;, also um Ordnungs-, Zwangs-, Bußgelder und Gerichtskosten.)</p>
<p>Persönlich bin ich also ausgesprochen zufrieden mit den derzeitigen Reformen und der Richtung, in der die Diskussion um die &#8220;Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert&#8221; inzwischen geht.</p>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_330" class="footnote">Vorwort zur DGVZ 1/10</li></ol>]]></content:encoded>
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		<title>Internetversteigerungen</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 17:52:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[System]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Am 5. August 2009 wird ein Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft treten.&#8221; Das steht heute auf der Seite des Bundesjustizministeriums zum Inkrafttreten verschiedener neuer Gesetze. Ich gebe zu, es wäre schön gewesen, den Namen des Gesetzes zu erfahren, aber vielleicht hat es noch gar keinen.1 Das ist aber wahrscheinlich ohnehin nicht schlimm, da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Am 5. August 2009 wird ein Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft treten.&#8221; Das steht heute auf der <a href="http://www.bmj.de/enid/5a79c08d75d9fd6f2d1869ff4906a980,f941df6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936313234/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Seite des Bundesjustizministeriums</a> zum Inkrafttreten verschiedener neuer Gesetze. Ich gebe zu, es wäre schön gewesen, den Namen des Gesetzes zu erfahren, aber vielleicht hat es noch gar keinen.<sup>1</sup> Das ist aber wahrscheinlich ohnehin nicht schlimm, da durch das Gesetz eigentlich die ZPO selbst dahingehend abgeändert wird, dass sie Internetversteigerungen ermöglicht.</p>
<p>Bis es schließlich soweit sein wird, kann noch ein wenig Wasser den Main hinabfließen, denn zur Regelung der Einzelheiten werden die Bundesländer <span style="text-decoration: line-through;">gezwungen</span> <span style="text-decoration: line-through;">gebeten</span> &#8220;ermächtigt&#8221;. Ich hoffe, dass dabei aus einer guten Idee nicht eine schlechte Idee wird, aber immerhin weist <span style="text-decoration: line-through;">dieser Gesetzesentwurf</span> dieses Gesetz nach vorne.</p>
<ol class="footnotes"><li id="footnote_0_313" class="footnote">Ich bin mit dem Procedere der Namensgebung von Gesetzen nicht besonders vertraut; vielleicht kriegen die ihren Namen immer erst zum Schluss, oder vielleicht wird aus &#8220;<em>einem</em> Gesetz über Internetversteigerungen&#8230;&#8221; einfach &#8220;<em>das</em> Gesetz über Internetversteigerungen&#8230;&#8221; und kann dann ganz praktisch, wie alle anderen Gesetze auch, bei seinem Kurznamen, IVG oder so, genannt werden.</li></ol>]]></content:encoded>
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		<title>Bundestag beschließt Reform der Zwangsvollstreckung</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Jun 2009 18:03:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[System]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der deutsche Bundestag hat am 19.06.09 zwei Gesetzesentwürfe zur Reform der Zwangsvollstreckung beschlossen. Einer davon erlaubt die Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Internet, ein anderer ersetzt das bisherige EV-Verfahren durch die sog. &#8220;Vermögensauskunft&#8221; und stellt diese an den Beginn des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Was die Internetversteigerung angeht, so sind nach dem Gesetzesentwurf von den jeweiligen Landesregierungen eigene Versteigerungsplattformen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bmj.de/enid/285cf896c33bd1b5d2e3e9bba68a4405,aa00c56d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936303332/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Der deutsche Bundestag hat am 19.06.09 zwei Gesetzesentwürfe zur Reform der Zwangsvollstreckung beschlossen.</a> Einer davon erlaubt die <a href="http://www.bmj.de/files/2b3d3d82481402640f999c6f367c5a68/3504/RegE%20Gesetz%20über%20die%20Internetversteigerung%20in%20der%20Zwangsvollstreckung.pdf">Versteigerung gepfändeter Gegenstände im Internet</a>, ein anderer ersetzt das bisherige <a href="http://gv-steigerwald.de/ev/">EV-Verfahren</a> durch die sog. &#8220;<a href="http://www.bmj.de/files/2b3d3d82481402640f999c6f367c5a68/3509/gesetzentwurf%20sachaufklärung%20zwangvollstreckung.pdf">Vermögensauskunft</a>&#8221; und stellt diese an den Beginn des Zwangsvollstreckungsverfahrens.</p>
<p>Was die Internetversteigerung angeht, so sind nach dem Gesetzesentwurf von den jeweiligen Landesregierungen eigene Versteigerungsplattformen (z.B. <a href="http://www.justizauktionen.de/">Justizauktionen.de</a>) bereitzustellen. Eine Versteigerung über bereits bestehende Plattformen (wie z.B. eBay) scheint daher nicht vorgesehen zu sein.</p>
<p>Wesentliche Änderungen für die Zwangsvollstreckung bedeutet jedoch das zweite Gesetz. In diesem wird nicht nur das EV-Verfahren dahingehend reformiert, dass es ohne einen vorherigen erfolglosen ZV-Versuch durchgeführt werden kann, sondern auch, und vor allem, weil der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners durch Einsichtnahme der Daten der <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/">Rentenversicherungsträger</a> (hinsichtlich Arbeitsverhältnis), <span style="text-decoration: line-through;">der </span><a style="text-decoration: line-through;" href="http://www.bafin.de/">BaFin</a> des <a href="http://www.bzst.bund.de/">Bundeszentralamtes für Steuern</a> (Bankverbindungen) und des <a href="http://www.kba.de/">Kraftfahrt-Bundesamtes</a> (Fahrzeuge) einzuholen, wenn der Schuldner diese Angaben nicht freiwillig macht.</p>
<p>Darüber hinaus kann die Vermögensauskunft nach 2 Jahren erneut gefordert werden, nicht erst nach 3 Jahren, wie bisher die eidesstattliche Versicherung. Dem Schuldner wird allerdings die Möglichkeit gegeben, die Vermögensauskunft durch Zahlung von Raten zu umgehen, sofern der Gläubiger nicht widerspricht. Das Gesetz sieht hierfür einen Rahmen von maximal 12 Monaten (anstatt bisher 6 Monaten) vor.</p>
<p>Die Gesetzesentwürfe wurden dem Bundesrat vorgelegt, der sich damit am 10.07.09 befassen will. Sollten die Gesetze wie vorgesehen beschlossen werden, so tritt das Erstere (Internetversteigerungen) bei Verkündung, das Letztere (Vermögensauskunft) hingegen vier Jahre nach Verkündung (also frühestens 2013) in Kraft.</p>
<p>Nachtrag 26.06.09: Anstatt der BaFin soll nach dem <a href="http://www.bmj.de/files/-/3742/Beschlussempfehlung_Bericht_Sachaufklaerung_Zwangsvollstreckung.pdf">Beschluss des 6. Ausschusses</a> die Auskunft über Bankverbindungen über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.</p>
<p><em>(Mit Dank an den Kollegen F.)</em></p>
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		<title>Zwischenlösungen</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2009 22:05:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[System]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Abschlussbericht der Staatssekretärsarbeitsgruppe &#8220;Zwischenlösungen bis zur Umsetzung des Beleihungsmodells im Gerichtsvollzieherwesen&#8221; (das Beleihungsmodell wird wegen verfassungsrechtlicher Schwierigkeiten derzeit nicht umgesetzt) werden drei Reformvorschläge gemacht, die die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen sollen: Die Einführung einer Erfolgsgebühr und Umstrukturierung des Vergütungsmodells, die Lockerung des Bezirksschutzes und die Reform der Sachaufklärung. Diese Reformvorschläge werden durch den deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Abschlussbericht der Staatssekretärsarbeitsgruppe &#8220;Zwischenlösungen bis zur Umsetzung des Beleihungsmodells im Gerichtsvollzieherwesen&#8221; (das <a href="http://books.google.de/books?id=kZfy38qJPCIC&amp;pg=PA103&amp;lpg=PA103&amp;dq=gerichtsvollzieher+beleihungsmodell&amp;source=bl&amp;ots=cxKTKcGLxv&amp;sig=8dR9UYpeTvRM-Il4UV2Vqq5NEZY&amp;hl=de&amp;ei=cHIUSv3EBcOW_QblpeigDw&amp;sa=X&amp;oi=book_result&amp;ct=result&amp;resnum=9#PPP1,M1">Beleihungsmodell</a> wird wegen <a href="http://www.gv2000.de/pdf/Privatisierunggv.pdf">verfassungsrechtlicher Schwierigkeiten</a> derzeit nicht umgesetzt) werden drei Reformvorschläge gemacht, die die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen sollen: Die Einführung einer Erfolgsgebühr und Umstrukturierung des Vergütungsmodells, die Lockerung des Bezirksschutzes und die Reform der Sachaufklärung.</p>
<p>Diese Reformvorschläge werden durch den deutschen Gerichtsvollzieherbund <a href="http://www.gvbundbw.de/images/stories/GVBUND/PDF%20Dateien/rundschreiben.pdf_17.04.09.pdf">vollinhaltlich abgelehnt</a>. Insbesondere die Lockerung des Bezirksschutzes ist jedoch ein Ansatz, bei dem ich persönlich starke Vorbehalte rechtlicher, finanzieller und menschlicher Art habe.</p>
<p>Gerichtsvollzieher sind Landesbeamte, sie unterstehen den Beamtengesetzen der einzelnen Bundesländer, die jedoch aufgrund des <a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1010.pdf">Beamtenstatusgesetzes</a> im Wesentlichen bundesweit einheitlich sind. Insbesondere ist hier der § 45 BeamtStG (in Hessen identisch mit dem § 92 HBG) interessant, welcher dem Dienstherrn die Pflicht auferlegt, den Beamten in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung zu schützen. Nun werden durch Lockerung des Bezirksschutzes &#8211; und damit der Anregung zu Konkurrenz unter den einzelnen Gerichtsvollziehern &#8211; diese eben gerade nicht in ihrer Stellung als Beamte geschützt. Vielmehr wird hier etwas völlig untypisches für das Beamtentum eingeführt, nämlich die direkte Konkurrenz untereinander. Man muss nicht einmal polemisch werden, um aufzuzeigen, wie sehr dies dem Beamtenstatus widerspricht: Nehmen Sie einfach an, Sie könnten sich zukünftig aussuchen, welche Polizisten Ihre Anzeige, welche Baubeamte Ihren Bauantrag (oder den Ihres Nachbarn), welcher Finanzbeamte Ihre Steuererklärung bearbeitet. Diese Art der &#8220;Selbstausbeutung&#8221;, wie der DGVB es treffend formuliert, ist wohl nicht nur nach meiner Ansicht, sondern auch nach der des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig.</p>
<p>Sodann macht Konkurrenz als Leistungsanreiz nur dann Sinn, wenn finanzielle Anreize geschaffen werden. Diese jedoch lässt der Entwurf der Staatssekretärgruppe vermissen. Zwar soll eine Erfolgsgebühr eingeführt werden, diese jedoch kommt, wie alle anderen Gebühren auch, zunächst der Staatskasse zugute. Zwar behalten die Gerichtsvollzieher einen Teil der Gebühren ein, diese dienen jedoch dazu, den Aufwand für die Organisation des Geschäftsbetriebes, welchen der Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten erbringen muss, zu decken. Es ist also keineswegs so, dass der Kollege mit mehr Aufträgen zwangsläufig auch der &#8220;reichere&#8221; Kollege ist; vielmehr ist, wie der Koll. Seip treffend anmerkt, der Aufwand bei einer Lockerung des Bezirksschutzes u.U. wesentlich höher als die Entschädigung. In dem Moment nämlich, in dem jedem Gerichtsvollzieher Aufträge im gesamten Amtsgerichtsbezirk erteilt werden können, werden wegen einzelnen Aufträgen lange Fahrtwege zurückgelegt werden müssen, die von den Wegegeldern nicht mehr gedeckt sein können.</p>
<p>Schließlich können von der Lockerung des Bezirksschutzes ja gerade Arbeitsunwillige profitieren, denn in einem &#8211; angenommenen &#8211; Extremfall, in dem ein Gerichtsvollzieherbüro so sehr heruntergewirtschaftet ist, dass überhaupt keine Aufträge mehr eingehen, erhält der betreffende Gerichtsvollzieher weiterhin seine Dienstbezüge, ohne jedoch überhaupt eine Arbeitsleistung zu erbringen. Auf der anderen Seite können &#8220;beliebte&#8221; Gerichtsvollzieher früher oder später mit Arbeit überlastet werden, wenn nämlich so viele Aufträge erteilt werden, dass diese mit der einfachen Arbeitsleistung des Gerichtsvollziehers nicht mehr zu bewältigen sind. (Da das Amt des Gerichtsvollziehers persönlich auszuüben ist, können viele Aufgaben auch nicht delegiert werden.) Hier unterliegt es der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, einer Unter- und Überlastung entgegenzuwirken.</p>
<p>In wiefern diese Reformvorschläge durchgesetzt werden, bleibt daher abzuwarten.</p>
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		<title>P-Konto beschlossen</title>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 13:51:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gvsteigerwald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Gläubiger]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldner]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Neuigkeit, die nicht ganz neu ist, aber auch nicht so irrelevant (für Gläubiger wie Schuldner), als dass sie einfach übergangen werden sollte, ist das sogenannte &#8220;Pfändungsschutzkonto&#8221; (oder schlicht P-Konto). Hierbei handelt es sich um eine Reform des Kontopfändungsschutzes, welche am 23.04.09 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Im Wesentlichen geht es dabei um Folgendes: Bisher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Neuigkeit, die nicht ganz neu ist, aber auch nicht so irrelevant (für Gläubiger wie Schuldner), als dass sie einfach übergangen werden sollte, ist das sogenannte &#8220;Pfändungsschutzkonto&#8221; (oder schlicht P-Konto). Hierbei handelt es sich um eine Reform des Kontopfändungsschutzes, welche am 23.04.09 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Im Wesentlichen geht es dabei um Folgendes:</p>
<p>Bisher ist es so, dass derjenige, dessen Bankkonto gepfändet ist, darauf zunächst keinen Zugriff mehr hat, also überhaupt keine Geldgeschäfte mehr tätigen kann, weder Abhebungen, noch Überweisungen, noch irgendetwas sonst, selbst wenn auf diesem Konto ein Guthaben vorhanden ist.</p>
<p>Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html">§ 850 c ZPO</a> ist jedoch ein bestimmter Teil des Arbeitseinkommens unpfändbar, jedoch kann dieser Teil gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html">§ 850 k ZPO</a> nur auf Antrag des Schuldners durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts wieder freigegeben, was nicht nur für den Schuldner einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, sondern auch für die Gerichte. (Ist der Schuldner ein Unternehmer, besteht dieser Pfändungsschutz hingegen nicht!)</p>
<p>Dem Gläubiger entsteht hierdurch kein Mehrgewinn, da der Betrag von der Bank zunächst auf dem Konto belassen wird und gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/835.html">§ 835 ZPO</a> erst nach 2 Wochen überwiesen wird &#8211; sofern bis dahin noch kein Beschluss vor dem Vollstreckungsgericht erwirkt wurde. Er trifft also nur die Schuldner, welche ein Guthaben auf ihrem Konto aufweisen und es 2 Wochen lang versäumen, dieses Guthaben gerichtlich freigeben zu lassen. </p>
<p>Ab Mitte 2010 jedoch soll Jeder einen Anspruch auf die Einrichtung eines (in Ziffern: 1) P-Kontos oder die Umwandlung seines bereits bestehenden Kontos in ein P-Konto haben. Auf diesem Konto kann dann über den jeweiligen pfändungsfreien Betrag nach § 850 c ZPO (derzeit 985,15 Euro) frei verfügt werden, selbst wenn das Konto gepfändet sein sollte. Die Einholung eines Gerichtsbeschlusses ist nicht mehr notwendig, es sei denn, man macht einen höheren als den Basisbetrag geltend (etwa wegen Unterhaltsverpflichtungen). Dieser pfändungsfreie Betrag gilt außerdem nicht nur für Arbeitnehmer, sondern für alle Einkünfte, also auch für Selbständige.</p>
<p>Eine gute Übersicht bietet hierzu die <a href="http://www.bmj.de/p-konto">Seite des Bundesjustizministeriums zum P-Konto</a>.</p>
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