Tom E. Steigerwald

Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau

Archiv für die Kategorie 'Anwaltsdeutsch'

Anwaltsdeutsch gvsteigerwald | 04 Mai 2009

Anwaltsdeutsch (4)

Dem Gerichtsvollzieher, der zwar nicht für die Aufhebung des Haftbefehls, jedoch für die Verhaftung an sich zuständig ist, sollten Sie ebenfalls telefonisch mitteilen, daß Sie erfüllt haben, durch einen Blick auf das Dienstkonto kann er das nachhalten.
Nachhalten? Super, was wir alles können!

Anwaltsdeutsch gvsteigerwald | 13 Feb 2009

Anwaltsdeutsch (3)

“… damit hier nicht noch unnötige Weiterungen erfolgen müssen.”
Liegt’s an mir oder kann man das wahlweise als Drohung und als Eingeständnis sehen?

Anwaltsdeutsch gvsteigerwald | 11 Feb 2009

Anwaltsdeutsch (2)

“Naturgemäß” statt “natürlich” macht sich immer gut.

Anwaltsdeutsch gvsteigerwald | 22 Jan 2009

Anwaltsdeutsch.

Ich habe gerade tatsächlich “mithin” geschrieben.