Anwaltsdeutsch gvsteigerwald | 04 Mai 2009
Anwaltsdeutsch (4)
Dem Gerichtsvollzieher, der zwar nicht für die Aufhebung des Haftbefehls, jedoch für die Verhaftung an sich zuständig ist, sollten Sie ebenfalls telefonisch mitteilen, daß Sie erfüllt haben, durch einen Blick auf das Dienstkonto kann er das nachhalten.
Nachhalten? Super, was wir alles können!