Tom E. Steigerwald

Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau

Gesetze gvsteigerwald | 02 Jun 2010

P-Konto (nochmal)

Wie schonmal geschrieben wird ab dem 01.07.10 das sog. “P-Konto” (Pfändungsfreies Konto) in Deutschland eingeführt. So wahnsinnig weit her damit scheint es allerdings noch nicht zu sein, wie ich am Montag bei einem Bankbesuch (Targobank) selbst mitbekommen konnte. Der Ausdruck “P-Konto” sagte jedenfalls den dortigen Angestellten am Schalter nichts.

Das ist einigermaßen erstaunlich, denn gem. dem künftigen § 850 k Abs. 7 ZPO kann “der Kunde (…) jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt”, auch wenn es kein Recht auf die Einrichtung eines neuen P-Kontos gibt. Noch mal in Kürze die wichtigsten Punkte zum Pfändungsschutzkonto:

  • Gibt’s laut Gesetz ab dem 01. Juli 2010.
  • Kann zwar gepfändet werden, jedoch kann über einen pfändungsfreien Grundbetrag (derzeit 985,15 Euro monatlich) weiterhin verfügt werden.
  • Jeder nur ein Kreuz Konto.

Wer’s genau wissen will, ist auf der Seite des Bundesjustizministeriums zum P-Konto bestens bedient. (Gilt auch für Bankangestellte.)

Gläubiger & Schuldner & Zitat gvsteigerwald | 02 Jun 2010

Kurz verlinkt

Für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen unerfreulich ist, dass laut Stiftung Warentest die größten Auskunfteien (allen voran die Schufa) “häufig unvollständig und falsch” beauskunften.

Der Test bestätigt vorhandene Bedenken: Die Auskunfteien speicherten unvollständige und falsche Daten und arbeiteten nach undurchsichtigen Regeln.

Siehe: Stiftung Warentest, Fehler über Fehler

Fernsehen & Gesetze & International & System & Zwangsvollstreckung gvsteigerwald | 15 Feb 2010

Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert

Heute kam die neue DGVZ. Sie ist das Organ des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, in dem ich aus verschiedenen Gründen kein Mitglied bin, und weswegen ich mich auch ungern zu Dingen äußere, die den Verband betreffen. Aber da es, aufgrund des 100-jährigen Bestehens des DGVB (und des 125. Jahrganges der DGVZ) dieses Jahr wohl in allen Ausgaben der DGVZ “besondere Aufsätze” geben wird, die “einen Bogen spannen von der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft”1 (nein, mir ist der Zusammenhang auch nicht ganz klar), und weil die besonderen Aufsätze in dieser Ausgabe eben besonders waren, will ich ganz kurz was dazu aufschreiben.

Es ändert sich ja ganz viel, und auch in unserem Beruf gibt’s Änderungen. Die Reform der Zwangsvollstreckung ist beschlossene Sache, auch das P-Konto wird kommen, und die aktuelle Bundesregierung hat sich, was Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erneut bestätigte, zur Einführung eines Beleihungssystems bekannt. Hierzu sei jedoch eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, und deswegen die Zustimmung der Oppositionsparteien in Bundestag und Bundesrat erforderlich, so dass sich niemand besonders zuversichtlich zeigt, dass diese Reform tatsächlich umgesetzt wird. Das hat natürlich niemanden davon abgehalten, über allerlei Reformvorschläge hinsichtlich des GV-Systems zu diskutieren, und der Bericht über das Symposium zum Thema “Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert” liest sich ungefähr so verwirrend, wie die Veranstaltung wohl selbst gewesen sein muss. Dennoch lassen sich nach meinem Dafürhalten wohl einige Punkte festmachen, die von den Beteiligten zumindest ähnlich gesehen werden.

Zunächst mal ist es interessant zu lesen, dass das Problem der Zwangsvollstreckung in den meisten Fällen nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern die Zahlungsunfähigkeit darstellt. Interessant nicht deswegen, weil es sich hierbei um brandneue Erkenntnisse handelt, sondern weil der entsprechende Vortrag von Prof. Hergenröder die Zuhörer “in Staunen versetzte” (für diese also anscheinend brandneue Erkenntnisse darstellte).  Es ist daher nur konsequent, wenn die Reform der Sachaufklärung auf eine gütliche Einigung verstärkt Wert legt. Ebenso interessant war es für mich, dass wohl auch der Bund Deutscher Inkassounternehmen das Beleihungsmodell skeptisch sieht, wenn auch aus einer anderen (nämlich Kostenrechtlichen) Perspektive.

Ein schöner Artikel in dieser Zeitung war jedoch für mich der Aufsatz von Prof. Dr. Bruns, welcher zum (zumindest für mich ersichtlichen) ersten Mal nicht das Modell des frz. Huissier zum Leitbild stilisiert, sondern die Vollstreckungssysteme anderer europäischer Länder relativiert und auch vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten betrachtet. Unter diesem Blickwinkel merkt man nämlich, dass wir mit dem deutschen System gar nicht so schlecht fahren, und es durchaus mehr Sinn macht, dieses System zu erweitern bzw. in Teilen zu ändern, anstatt es mit einem “reformerischen Rundumschlag” (Bruns) komplett umzugestalten. Im gleichen Artikel kam auch das einigermaßen komplizierte englische System zur Sprache, zu dem ich an anderer Stelle bereits etwas aufgeschrieben habe. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch nicht ganz uninteressant, sich einmal diese BBC-Dokumentation anzusehen. Selbst wenn man vielleicht nicht alles versteht, was die britischen Kollegen im feinsten londoner Cockney von sich geben, kann man doch sehen, wie teuer die Gebühren der englischen Kollegen werden können. (Bei dem Beitrag geht es übrigens ausschließlich um “court fines”, also um Ordnungs-, Zwangs-, Bußgelder und Gerichtskosten.)

Persönlich bin ich also ausgesprochen zufrieden mit den derzeitigen Reformen und der Richtung, in der die Diskussion um die “Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert” inzwischen geht.

  1. Vorwort zur DGVZ 1/10 []

Auf Wiedersehen gvsteigerwald | 15 Feb 2010

Auf Wiedersehen (7)

Oh Mann. Ja, ich weiß, es ist spät, und so. Außerdem muss es für die regelmäßigen Leser so aussehen, als sei ich 5 Monate im Urlaub gewesen. Deswegen zunächst: Ja, ich lebe noch, und nein, ich hab’ die Zwangsvollstreckung nicht aufgegeben. Es ist ganz einfach so, dass Bloggen eine Freizeittätigkeit darstellt, und ich das eben mache, wenn mir danach ist. (Und wenn mir ein paar Monate lang nicht danach ist, dann mach ich’s halt nicht.)

Jetzt aber wie gewohnt: “Das ist bei meinem Anwalt, außerdem ist die Sache bezahlt und deswegen ist der Termin aufgehoben.” Wow, das ist gleich dreimal Auf Wiedersehen in einem Satz. Also: “Das ist bei meinem Anwalt” hatten wir schon, und ist als Aussage ungefähr so interessant wie “das hat mein Hund zerkaut”. Wenn, darüber hinaus, die Sache bezahlt ist, wäre es vielleicht nicht ganz uninteressant, wann, wieviel und an wen gezahlt worden sein soll. Und dass jetzt der Vorgeladene selbst den Termin aufhebt, das ist… das ist mir jedenfalls neu. Ich sehe schon, wir müssen das nochmal üben.

P.S.: Vielleicht dienen Anrufbeantworter ja auch einfach nur zum Frustabladen. Aber manchmal bietet es sich an, eine Rückrufnummer anzugeben.

Allgemein gvsteigerwald | 07 Sep 2009

Urlaub

Hier war in den letzten Wochen nix los, und das wird sich – glücklicherweise – auch die nächsten drei Wochen nicht ändern, denn: Ich hab’ Urlaub. Wir sehen uns alle wieder am 28.09.09. Bis dahin gibt’s irgendein Urlaubsbild von einem Ort, an dem ich nicht bin.

wtf-pics-me-losttt

Gesetze & System gvsteigerwald | 03 Aug 2009

Internetversteigerungen

“Am 5. August 2009 wird ein Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft treten.” Das steht heute auf der Seite des Bundesjustizministeriums zum Inkrafttreten verschiedener neuer Gesetze. Ich gebe zu, es wäre schön gewesen, den Namen des Gesetzes zu erfahren, aber vielleicht hat es noch gar keinen.1 Das ist aber wahrscheinlich ohnehin nicht schlimm, da durch das Gesetz eigentlich die ZPO selbst dahingehend abgeändert wird, dass sie Internetversteigerungen ermöglicht.

Bis es schließlich soweit sein wird, kann noch ein wenig Wasser den Main hinabfließen, denn zur Regelung der Einzelheiten werden die Bundesländer gezwungen gebeten “ermächtigt”. Ich hoffe, dass dabei aus einer guten Idee nicht eine schlechte Idee wird, aber immerhin weist dieser Gesetzesentwurf dieses Gesetz nach vorne.

  1. Ich bin mit dem Procedere der Namensgebung von Gesetzen nicht besonders vertraut; vielleicht kriegen die ihren Namen immer erst zum Schluss, oder vielleicht wird aus “einem Gesetz über Internetversteigerungen…” einfach “das Gesetz über Internetversteigerungen…” und kann dann ganz praktisch, wie alle anderen Gesetze auch, bei seinem Kurznamen, IVG oder so, genannt werden. []

Off-Topic gvsteigerwald | 26 Jul 2009

Glücklich. (2)

Nachdem ich gestern vergeblich versucht habe, das Album “During Daytime” von Monstertux über den Shop auf der Bandseite zu bestellen1 habe ich heute doch gesehen, dass alle die meisten Songs (und andere) auf Last.fm kostenlos zum Download bereitgestellt wurden, vor allem und insbesondere die hervorragende Single “Stoical”.

  1. Irgendwie gab’s da Probleme mit dem Versand; mein Niederländisch ist allerdings nicht perfekt, könnte also auch was anderes gewesen sein. []

Querulieren & Schuldner & Zitat gvsteigerwald | 23 Jul 2009

Querulieren für Anfänger (3)

Ich habe mir heute sagen lassen, dass “3 Rollen Nato-Stacheldraht” vor Vorder- und Hintertür das Mittel der Wahl zur Verhinderung der “Gestapo-Methoden” der Zwangsvollstreckung sind.

Man lernt eben nie aus.

Auf Wiedersehen & System gvsteigerwald | 22 Jul 2009

Auf Wiedersehen (6)

Liebe Vollstreckungsbeamte der Gemeinden, Finanzämter, Kreise, Hauptzollämter, Krankenkassen und was es nicht noch alles gibt: Es hilft nicht, wenn ihr euch alle als Gerichtsvollzieher ausgebt. Dann muss ich nämlich immer und immer wieder erklären, dass es Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte gibt, mit unterschiedlichen Befugnissen, und dass z.B. eine vor dem Vollstreckungsbeamten abgegebene Erklärung nach § 806a ZPO keine Eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO ist, auch wenn darin vielleicht dasselbe gefragt wird. Vielen Dank.

Auf Wiedersehen & Schuldner gvsteigerwald | 20 Jul 2009

Auf Wiedersehen (5)

Liebe Schuldner,

ich kann’s nur nochmal wiederholen: “Das ist alles bei meinem Anwalt” ist weder eine Erklärung für irgendwas, noch eine wirksame Maßnahme, der Zwangsvollstreckung zu entgehen. Und nein, ich werde mich nicht mit dem Anwalt auseinandersetzen. Grundlage der Zwangsvollstreckung ist ein Zwangsvollstreckungstitel, und in dem ist jemand ganz bestimmtes verurteilt, und das ist nicht der Anwalt. (Es ist außerdem nicht der Steuerberater, der (Ex-)Lebensgefährte oder wer sich sonst noch drum kümmern soll.)

Also: Wenn sich “das alles” bei Ihrem Anwalt befinden sollte, so ist dieser herzlich eingeladen, sich mit mir diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Es befreit Sie aber nicht davon, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, und vor allem nicht davon, sie zu begleichen.

P.S.: Eine zugeworfene Wohnungstür kann durchaus als Verweigerung der Durchsuchung gewertet werden.

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