“Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein zur Post gegebenes Schreiben auch seinen Empfänger erreicht.” (O-Ton Urteil d. AG Frankfurt 29 C 1901/09) Daher: Wichtige Schreiben als Einschreiben gegen Rückschein zur Post geben oder zustellen lassen. Ist zwar etwas teurer, wäre im o.g. Fall allerdings ca. 500,- Euro billiger gewesen. Ihre Meinung:subbä (0) lusdisch (0) net … Continue reading