2.06.2010, Author: tes, Leave a comment

P-Konto (nochmal)

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Wie schonmal geschrieben wird ab dem 01.07.10 das sog. “P-Konto” (Pfändungsfreies Konto) in Deutschland eingeführt. So wahnsinnig weit her damit scheint es allerdings noch nicht zu sein, wie ich am Montag bei einem Bankbesuch (Targobank) selbst mitbekommen konnte. Der Ausdruck “P-Konto” sagte jedenfalls den dortigen Angestellten am Schalter nichts.

Das ist einigermaßen erstaunlich, denn gem. dem künftigen § 850 k Abs. 7 ZPO kann “der Kunde (…) jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt”, auch wenn es kein Recht auf die Einrichtung eines neuen P-Kontos gibt. Noch mal in Kürze die wichtigsten Punkte zum Pfändungsschutzkonto:

  • Gibt’s laut Gesetz ab dem 01. Juli 2010.
  • Kann zwar gepfändet werden, jedoch kann über einen pfändungsfreien Grundbetrag (derzeit 985,15 Euro monatlich) weiterhin verfügt werden.
  • Jeder nur ein Kreuz Konto.

Wer’s genau wissen will, ist auf der Seite des Bundesjustizministeriums zum P-Konto bestens bedient. (Gilt auch für Bankangestellte.)

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