Tom E. Steigerwald

Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau

Fernsehen & Gesetze & International & System & Zwangsvollstreckung gvsteigerwald | 15 Feb 2010

Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert

Heute kam die neue DGVZ. Sie ist das Organ des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, in dem ich aus verschiedenen Gründen kein Mitglied bin, und weswegen ich mich auch ungern zu Dingen äußere, die den Verband betreffen. Aber da es, aufgrund des 100-jährigen Bestehens des DGVB (und des 125. Jahrganges der DGVZ) dieses Jahr wohl in allen Ausgaben der DGVZ “besondere Aufsätze” geben wird, die “einen Bogen spannen von der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft”1 (nein, mir ist der Zusammenhang auch nicht ganz klar), und weil die besonderen Aufsätze in dieser Ausgabe eben besonders waren, will ich ganz kurz was dazu aufschreiben.

Es ändert sich ja ganz viel, und auch in unserem Beruf gibt’s Änderungen. Die Reform der Zwangsvollstreckung ist beschlossene Sache, auch das P-Konto wird kommen, und die aktuelle Bundesregierung hat sich, was Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erneut bestätigte, zur Einführung eines Beleihungssystems bekannt. Hierzu sei jedoch eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, und deswegen die Zustimmung der Oppositionsparteien in Bundestag und Bundesrat erforderlich, so dass sich niemand besonders zuversichtlich zeigt, dass diese Reform tatsächlich umgesetzt wird. Das hat natürlich niemanden davon abgehalten, über allerlei Reformvorschläge hinsichtlich des GV-Systems zu diskutieren, und der Bericht über das Symposium zum Thema “Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert” liest sich ungefähr so verwirrend, wie die Veranstaltung wohl selbst gewesen sein muss. Dennoch lassen sich nach meinem Dafürhalten wohl einige Punkte festmachen, die von den Beteiligten zumindest ähnlich gesehen werden.

Zunächst mal ist es interessant zu lesen, dass das Problem der Zwangsvollstreckung in den meisten Fällen nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern die Zahlungsunfähigkeit darstellt. Interessant nicht deswegen, weil es sich hierbei um brandneue Erkenntnisse handelt, sondern weil der entsprechende Vortrag von Prof. Hergenröder die Zuhörer “in Staunen versetzte” (für diese also anscheinend brandneue Erkenntnisse darstellte).  Es ist daher nur konsequent, wenn die Reform der Sachaufklärung auf eine gütliche Einigung verstärkt Wert legt. Ebenso interessant war es für mich, dass wohl auch der Bund Deutscher Inkassounternehmen das Beleihungsmodell skeptisch sieht, wenn auch aus einer anderen (nämlich Kostenrechtlichen) Perspektive.

Ein schöner Artikel in dieser Zeitung war jedoch für mich der Aufsatz von Prof. Dr. Bruns, welcher zum (zumindest für mich ersichtlichen) ersten Mal nicht das Modell des frz. Huissier zum Leitbild stilisiert, sondern die Vollstreckungssysteme anderer europäischer Länder relativiert und auch vor dem Hintergrund nationaler Besonderheiten betrachtet. Unter diesem Blickwinkel merkt man nämlich, dass wir mit dem deutschen System gar nicht so schlecht fahren, und es durchaus mehr Sinn macht, dieses System zu erweitern bzw. in Teilen zu ändern, anstatt es mit einem “reformerischen Rundumschlag” (Bruns) komplett umzugestalten. Im gleichen Artikel kam auch das einigermaßen komplizierte englische System zur Sprache, zu dem ich an anderer Stelle bereits etwas aufgeschrieben habe. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch nicht ganz uninteressant, sich einmal diese BBC-Dokumentation anzusehen. Selbst wenn man vielleicht nicht alles versteht, was die britischen Kollegen im feinsten londoner Cockney von sich geben, kann man doch sehen, wie teuer die Gebühren der englischen Kollegen werden können. (Bei dem Beitrag geht es übrigens ausschließlich um “court fines”, also um Ordnungs-, Zwangs-, Bußgelder und Gerichtskosten.)

Persönlich bin ich also ausgesprochen zufrieden mit den derzeitigen Reformen und der Richtung, in der die Diskussion um die “Zwangsvollstreckung im 21. Jahrhundert” inzwischen geht.

  1. Vorwort zur DGVZ 1/10 []

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