22.07.2009, Author: tes, Leave a comment

Auf Wiedersehen (6)

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Liebe Vollstreckungsbeamte der Gemeinden, Finanzämter, Kreise, Hauptzollämter, Krankenkassen und was es nicht noch alles gibt: Es hilft nicht, wenn ihr euch alle als Gerichtsvollzieher ausgebt. Dann muss ich nämlich immer und immer wieder erklären, dass es Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte gibt, mit unterschiedlichen Befugnissen, und dass z.B. eine vor dem Vollstreckungsbeamten abgegebene Erklärung nach § 806a ZPO keine Eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO ist, auch wenn darin vielleicht dasselbe gefragt wird. Vielen Dank.

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