Tom E. Steigerwald

Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau

Auf Wiedersehen & Schuldner gvsteigerwald | 20 Jul 2009

Auf Wiedersehen (5)

Liebe Schuldner,

ich kann’s nur nochmal wiederholen: “Das ist alles bei meinem Anwalt” ist weder eine Erklärung für irgendwas, noch eine wirksame Maßnahme, der Zwangsvollstreckung zu entgehen. Und nein, ich werde mich nicht mit dem Anwalt auseinandersetzen. Grundlage der Zwangsvollstreckung ist ein Zwangsvollstreckungstitel, und in dem ist jemand ganz bestimmtes verurteilt, und das ist nicht der Anwalt. (Es ist außerdem nicht der Steuerberater, der (Ex-)Lebensgefährte oder wer sich sonst noch drum kümmern soll.)

Also: Wenn sich “das alles” bei Ihrem Anwalt befinden sollte, so ist dieser herzlich eingeladen, sich mit mir diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Es befreit Sie aber nicht davon, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, und vor allem nicht davon, sie zu begleichen.

P.S.: Eine zugeworfene Wohnungstür kann durchaus als Verweigerung der Durchsuchung gewertet werden.

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