Auf Wiedersehen gvsteigerwald | 01 Jul 2009
Auf Wiedersehen (3)
Aus gegebenem Anlass (mal wieder): Nein, die Meldeanschrift ist nicht zwangsläufig die Wohnung. Erst recht, wenn man seiner Meldepflicht nicht nachkommt, und an einem anderen Ort seine Wohnung hat, als an dem gemeldeten. Denn die Wohnung, und auf diese kommt es in der Zwangsvollstreckung an, ist der Ort, an dem eine Person ihren derzeitigen selbst gewählten Lebensmittelpunkt hat1. Hat man mehrere davon, müssen diese alle als Nebenwohnungen gemeldet werden.
- wobei der nicht mal so selbst gewählt sein muss, im Gefängnis kann man schließlich auch wohnen [↩]