18.06.2009, Author: tes, Leave a comment

Auf Wiedersehen (2)

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Nur weil das immer und immer wieder auftaucht, auch wenn ich nicht weiß, wieso: Nein, man kommt eben nicht um die Abgabe der EV herum, wenn man sich “zahlungswillig” zeigt. Die Begriffe “zahlungswillig” und “zahlungsfähig” kommen im § 807 ZPO überhaupt nicht vor.

Insbesondere gibt es diese putzige interessante Vorstellung, dass man sich durch Zahlung von Kleinstraten (10 Euro oder so) als zahlungswillig und -fähig erweist und sich damit vor der EV drücken kann. Mir ist völlig unverständlich, woher das kommt, vielleicht ist das die Spinne in der Yuccapalme der Zwangsvollstreckung.

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