Auf Wiedersehen & EV & Schuldner gvsteigerwald | 18 Jun 2009
Auf Wiedersehen (2)
Nur weil das immer und immer wieder auftaucht, auch wenn ich nicht weiß, wieso: Nein, man kommt eben nicht um die Abgabe der EV herum, wenn man sich “zahlungswillig” zeigt. Die Begriffe “zahlungswillig” und “zahlungsfähig” kommen im § 807 ZPO überhaupt nicht vor.
Insbesondere gibt es diese putzige interessante Vorstellung, dass man sich durch Zahlung von Kleinstraten (10 Euro oder so) als zahlungswillig und -fähig erweist und sich damit vor der EV drücken kann. Mir ist völlig unverständlich, woher das kommt, vielleicht ist das die Spinne in der Yuccapalme der Zwangsvollstreckung.