Gläubiger & Schuldner gvsteigerwald | 29 Mai 2009
Suboptimal (3)
Liebe Anwälte,
wenn der Lebensgefährte einer Schuldnerin in Aussicht stellt, deren Schuld eventuell über eine Zuwendung seiner Eltern zu tilgen, dann ist es schon gewagt, hieraus eine “Schuldübernahmeerklärung” zu basteln.
Nachdem aber die Zusage nicht eingehalten wurde und ich zwischenzeitlich der Schuldnerin deswegen die EV abgenommen habe, ist der Auftrag für mich erledigt. Dass ich nun gebeten werde, “nichts unversucht zu lassen” um den Lebensgefährten “‘in die Pflicht’ zu nehmen” (sic), ohne dass mir auch nur irgendein Auftrag, geschweige denn Titel vorliegt, ist… Sie wissen schon.
Nachtrag, 30.07.09: Ich hab’ jetzt doch tatsächlich einen ZV-Auftrag gegen den Lebensgefährten mit dem Titel gegen die Schuldnerin erhalten. Was soll ich denn noch tun, außer mit einem ganzen Zaun zu winken?