28.04.2009, Author: tes, Leave a comment

Suboptimal (2)

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Wenn man als Rechtsanwalt einem Ratsuchenden den Rat erteilt, gegen einen Gerichtsvollzieher Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen, weil dieser bei der Vollstreckung eines Haftbefehles ohne “richterliche Durchsuchungsanordnung” angeblich rechtswidrig gehandelt hat, in dem er die Wohnung des Schuldners gewaltsam öffnete, um nach ihm zu suchen, so ist das bereits reichlich suboptimal.

Wenn dann auf diesen Rat allerdings direkt von dem Paragraphen aus verlinkt wird, in dem steht, dass gerade bei der Vollstreckung eines Haftbefehls eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht benötigt wird, dann is des scho e hart’ Nummer.

Nachtrag (8. Mai 2009): Ich hatte bereits am Tag, bevor ich diesen Artikel geschrieben habe, die betreffende Anwältin auf den Fehler in ihrem Beitrag per email hingewiesen. Bis heute habe ich hierauf leider weder eine Antwort erhalten, noch ist der Beitrag in irgendeiner Form geändert worden, so dass leider davon auszugehen ist, dass auch künftige Ratsuchende eine falsche Vorstellung vom Durchsuchungsrecht des Gerichtsvollziehers vermittelt bekommen (u.U. mit weiteren sinnlosen Dienstaufsichtsbeschwerden). Es ist ja nicht so, dass die Seite niemand lesen würde, aktuell hat sie immerhin 1598 Aufrufe seit dem 07.08.06, das sind etwa 1,5 Aufrufe pro Tag.

Fazit: Auch im Internet gilt wie eigentlich überall: Nicht sofort alles glauben, was man auf den ersten Blick findet, sondern immer aus mehreren Quellen Informationen einholen. Mit der Zeit kriegt man ein Gespür dafür, wie eine fundierte Meinung aussieht, und wie nicht.

(Screenshot vom 16.05.09)

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