Tom E. Steigerwald

Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau

International & Schuldner & System & Zwangsvollstreckung gvsteigerwald | 26 Apr 2009

Friedlich eintreten

Gerichtsvollzieher gibt es in allen europäischen Ländern, jedoch sind die Befugnisse und die Ausgestaltung der Systeme recht unterschiedlich. Unsere britischen Kollegen heißen Bailiffs, und für diese gibt es eine lustige Ringelpietz-mit-Anfassen-Regelung, die ich heute gefunden habe. Denn zumindest nach dem, was auf der Seite einer britischen Schuldnerberatung steht, kann der Bailiff eine Wohnung nur dann betreten, wenn ihm ‘friedlicher Zugang’ gewährt wird, wobei als ‘friedlicher Zugang’ wohl auch gewertet wird, wenn Türen und/oder Fenster (!) offenstehen.

Hat der Kollege von der Insel allerdings erst einmal friedlichen Zugang erhalten, kann er innerhalb der Wohnung auch unfriedlich alles öffnen, durchsuchen und zwangsweise aufbrechen, was nicht niet- und nagelfest ist. Außerdem kann er bei einem späteren Besuch dann auch ohne friedlichen Zugang die Wohnung zwangsweise öffnen, denn offenbar gilt ein einmal gewährter Zugang immer und für alle Zeit. 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diejenigen Schuldner, die stets alles verschlossen halten und niemanden niemals nicht nirgendwo hineinlassen, ziemlich sicher vor Gerichtsvollziehern leben, denn ohne friedlichen Zugang können wohl nur die Vollstreckungsbeamten der Finanzämter eintreten. Das Ganze erinnert so ein bisschen an Vampire, die ja auch nur in Wohnungen hinein können, wenn sie dazu eingeladen wurden.

Nur der Vollständigkeit halber: Die deutschen Gerichtsvollzieher machen so einen Unfug natürlich nicht. Wir lassen uns wenn’s sein muss selber rein.

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