System gvsteigerwald | 01 Feb 2009
Ist schließlich auch Geld
Eine Kleinbetragsregelung scheint es bei der zentralen Gerichtsvollzieherabrechnung nicht zu geben. Allerdings frage ich mich, ob die 6-seitige Berechnung nebst Übermittlung derselben die 2 Cent (oder 0,02 Euro, wie es dort heißt) wirklich wert sind, die ich jetzt zurückerstatten darf.
Naja, ist schließlich auch Geld.