Tom E. Steigerwald

Gerichtsvollzieher (b) bei dem Amtsgericht in Hanau

International & System & Zwangsvollstreckung gvsteigerwald | 30 Nov 2008

Ich weiß es nicht.

Es gibt ein Thema, bei dem sich das Liberale und der Humanist in mir wieder mal uneins sind, und das ist das Modell des sog. “beliehenen Gerichtsvollziehers”. Kurz gesagt geht es dabei darum, die Selbstorganisation und den Status der Gerichtsvollzieher in Deutschland vom alimentierten und selbstverwalteten Beamtensystem, wie es derzeit ausgestaltet ist, in ein freiberufliches, gebührenfinanziertes System umzuwandeln, wie dies wohl in den meisten europäischen Staaten gehandhabt wird.

Der beliehene Gerichtsvollzieher ist das erklärte Ziel unserer Berufsvertretung und auch das Mustermodell des Internationalen Gerichtsvollzieherbundes. Soweit ich dies der Aufstellung der UIHJ entnehmen konnte, gibt es in sechs europäischen Staaten (außer Deutschland noch in Dänemark, Schweden, Italien, Finnland und Österreich) Vollstreckungsbeamte. Nicht Vertreten sind in dieser Aufstellung jedoch u.a. Norwegen und die Schweiz, wobei zumindest letztere ebenfalls die Zwangsvollstreckung durch Beamte kennt. (Über Norwegen konnte ich nichts in Erfahrung bringen.) In drei weiteren Staaten (Tschechische Republik, Irland und England) wird die Zwangsvollstreckung sowohl durch Freiberufler, als auch durch Beamte durchgeführt, wobei Gläubiger grundsätzlich die Wahl haben, jedoch unter den Vollstreckungsbeamten immer nur einer für einen bestimmten Bezirk zuständig ist. Diese Bezirksgebundenheit existiert auch in mehr oder weniger strikter Form unter den freiberuflichen Systemen, dort jedoch zumeist soweit gelockert, dass Konkurrenz möglich ist.

Die Dichte liegt in der Regel zwischen 20.000 bis 30.000 Einwohner auf einen Huissier, die Ausbildung setzt meist ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium voraus. Namhafte Ausnahmen sind Griechenland, Spanien, Dänemark und Finnland, in denen ein Vollstrecker auf 5.000 Einwohner oder weniger kommt, wohingegen die Tschechische Republik, Irland, England, Polen, die Niederlande und Ungarn teilweise weit über 50.000 Einwohner pro Huissier aufweisen.

Für den Status des Gerichtsvollzieherwesens ist daher m.E. nicht nur die Frage nach beliehenem Modell oder verbeamteten Modell maßgebend, sondern, und vor allem, die Frage der Ausgestaltung der beiden Systeme. Es ist auch innerhalb des Beamtensystems möglich, die Arbeit des Gerichtsvollziehers aufzuwerten bzw. ihr den Wert zuzuerkennen, den sie schon besitzt. Es ist hingegen auch in einem liberalen System möglich, dass die einzelnen Gerichtsvollzieher infolge territorialer Bindung und/oder Überbesetzung bedeutungslos und ineffizient werden.

Das von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Organisation des Gerichtsvollzieherwesens/Privatisierung“ vorgeschlagene Modell sieht hierzu vor, dass eine Bindung an den Landgerichtsbezirk erfolgen soll, innerhalb derer ein Gerichtsvollzieher frei beauftragt werden kann. Gebühren sollen müssen stark angehoben werden, um das Modell finanzierbar zu machen und einen Leistungsanreiz für die Gerichtsvollzieher zu schaffen. Damit soll den derzeitigen angeblichen Missständen im deutschen Vollstreckungswesen begegnet werden.

Die Frage, die ich mir hierzu schon eine Weile stelle ist: Was genau ist der Vorteil einer Privatisierung, einer Umwandlung der Gerichtsvollzieher zu Freiberuflern? Gebühren können ebenfalls innerhalb des Beamtenverhältnisses erhöht werden; ja, nachdem wir unsere Gebühren ohnehin für die Staatskasse erheben, müsste es eigentlich im Interesse derselben liegen, die Gebühren kostendeckend zu gestalten. Oder anders gefragt: Wenn der Fiskus bei der Höhe der Gebühren schon nicht an sich selbst denkt, wieso sollte er dann an uns denken, wenn wir privatisiert sind? (Ich hab’ den letzten Satz gestrichen, weil ich eigentlich nicht weiß, ob sich der Fiskus überhaupt über sowas Gedanken macht.)

Eine andere Frage ist: Wenn die Zwangsvollstreckung nicht mehr unter staatlicher Hoheit durchgeführt wird, wer stellt sicher, dass sie gesetzeskonform verläuft? Gerade in einem Metier, in dem auf einer außergewöhnlichen Vertrauensbasis ständig Fremdgelder verwaltet werden, ist es da nicht nötig, staatliche Kontrolle walten zu lassen?

Und außerdem: Liegt die “Misere” der Zwangsvollstreckung tatsächlich in der Verantwortung der Gerichtsvollzieher und nicht etwa an den gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird? Sind die Gerichtsvollzieher tatsächlich so wenig motiviert, oder sind ihnen einfach zu viele Schranken auferlegt?

Ich weiß es nicht. Ich weiß so vieles nicht. Vielleicht ist das Thema noch viel komplexer. Vielleicht muss man dabei noch die Mentalität, die Vollstreckungsgesetze und vielleicht sogar die historischen und politischen Gegebenheiten der einzelnen Länder berücksichtigen. (Schließlich ist es auffällig, dass gerade die ‘germanischen’ und ’skandinavischen’ Länder Vertreter des Beamtentums sind.) Grundsätzlich bin ich ein Freund von möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst viel individueller Handlungsfreiheit. Andererseits sagt mir mein innerer Humanist auch ständig, dass ich nicht vergessen soll, wie die Menschen eben sind. Dem gegenüber halte ich das aktuelle System sogar für ziemlich angemessen.

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