Gläubiger gvsteigerwald | 30 Sep 2008
Verworfen
Ich weiß ja nicht, womit Inkassounternehmen ihr Geld verdienen, aber anscheinend teilweise auch dadurch, dass sie alte Titel aufkaufen und versuchen, da noch ein bisschen Geld rauszuquetschen. Das ist prinzipiell nichts Verwerfliches, nur sollte man es eben richtig machen.
Wenn im Titel nämlich noch der alte Gläubiger steht, dann kann nicht einfach ein anderer kommen und verlangen, dass ich für ihn daraus vollstrecke, auch wenn’s ein Inkassounternehmen ist, und auch wenn es anwaltlich vertreten ist. Tut mir leid, das ist nunmal so. Das ist auch leicht einzusehen, wenn man sich überlegt, dass der ursprüngliche Gläubiger vielleicht tatsächlich gar nicht mehr existiert. Ich würde mich als Schuldner da auch fragen, warum ich auf einmal an ein Inkassoinstitut zahlen soll, obwohl ich doch meine Schulden bei jemand ganz anderem habe, und ich die noch nicht mal zahlen konnte, weil’s den ja gar nicht mehr gibt!
Also, wenn man sowas probiert, dann muss sich doch irgendwoher auch eine Berechtigung dazu ergeben, entweder aus dem Titel selbst, oder einer Klausel, oder irgendwelchen anderen Urkunden, die nachweisen, dass diese Forderung nun auf das Inkassoinstitut übergegangen ist. Und wenn man das nicht kann, dann ist das schon irgendwie verwerflich.