Gläubiger gvsteigerwald | 27 Sep 2008
Open end
Liebe Gläubiger,
wenn ihr einen Vollstreckungstitel habt, in dem ein Schuldner verurteilt wurde, sagen wir… 2000,- Euro zu zahlen, und ich vollstrecke diesen Titel, und der Schuldner zahlt Raten und ich überweise die an euch, und nachdem dann schon die Hälfte der 2000,- Euro gezahlt ist, meldet ihr euch und sagt mir, ja, das Geld habt ihr gekriegt, aber auf eine andere Forderung gegen den Schuldner verrechnet, die 2000,- Euro sind noch offen; dann kann da doch was nicht stimmen, oder?
Ich meine, wenn ich so vollstrecken würde, dann wäre es vielleicht sachgerecht, wenn ihr zusätzlich zu eurem Vollstreckungsauftrag noch eine Zielvorstellung mit einreicht, wann ich dann mit dem Vollstrecken aufhören kann, vielleicht bei ein, zwei Millionen, wer weiß das schon, 2000,- Euro lassen sich ja ewig strecken. Kompliziert wird’s halt, wenn der Schuldner alles auf einmal zahlt, am besten ich schicke dann Geld und Titel an euch zurück, quasi zum Recyclen und Wiederverwerten.
Wir haben da nur ein kleines Problem, es gibt nämlich den Paragraphen 757 der Zivilprozessordnung, in dem steht, dass ich die Zahlungen auf dem Titel vermerken muss, und wenn der vollständig bezahlt ist, dem Schuldner diesen auch noch auszuhändigen haben. Keine Ahnung, was man sich dabei gedacht hat. Wahrscheinlich gilt das nur für den Fall, dass irgendwann die 2 Millionen ausreichen, oder so. Achso, und im § 366 BGB steht, dass der Schuldner bestimmen kann, welche Schuld getilgt werden soll. So’n Mist.