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(Bild is cc-by-sa von Bonard Hughins)

Okay, es ist eine Sache, dass man meint, der eigene Briefkasten dürfe solle nicht benutzt werden, weil man ja ein Postfach hat, und deshalb nur selten reinschaut. Es ist aber nochmal was anderes, wenn man den, der trotzdem was in den Briefkasten einwirft, mit einem Dieb vergleicht. Aber gut, geschenkt. Der wohlwollende Gerichtsvollzieher ruft halt trotzdem nochmal zurück um die Sachlage zu erklären. Wenn ich dann aber bei diesem Rückruf erneut und weiterhin als “unverschämt” betitelt und mit Dieben verglichen werde (nochmal: Ich habe am Vortag eine Nachricht in den Briefkasten eingeworfen), dann gibt’s da wohl nicht mehr viel zu besprechen.

Neujahrsvorsatz: Offensichtlich neurotisches Geschwätz ignorieren.

Coming up next: Anrufbeantworter abschalten.

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(Bild: CC-by-nc-sa by Jenny Boggio)

Nachdem ich den folgenden Artikel auf englisch bereits woanders veröffentlicht habe, ist er hier in der deutschen Übersetzung, da er für den einen oder anderen Leser dieses Blogs evtl. von Interesse sein könnte.

 

Heute reden wir mal über Email. Ich weiß, in Zeiten wo die meisten Leute über Facebook, Twitter oder ander soziale Netzwerke kommunizieren mutet das wie ein sehr seltsames Thema an, aber das ist es nicht.

Zunächst einmal wollen wir über die unterschiedlichen  Anwendungen zur Kommunikation reden. Einer der Vorteile von sozialen Netzwerken ist die Öffentlichkeit der Kommunkation. Wenn es etwas gibt, was man der Welt, oder einer (bestimmten oder unbestimmten) Gruppe von Menschen mitteilen möchte, so bieten diese sicherlich einen großen Vorteil gegenüber Email. Sie sind einfach zu verwenden, veröffentlichen sofort, und werden in Echtzeit aktualisiert. Unterhaltungen sind für andere offen und für jeden sichtbar. Dass Facebook, Google+ & Co. sie dazu verwenden, Werbung für Sie zurechtzuschneidern (indem sie Ihre Unterhaltungen bespitzeln) sollte kein Rückfall für die gesamte Technologie an sich sein, denn es gibt andere soziale Netzwerke, die jeder für sich installieren kann und keine Spitzelei beinhalten. Der echte Nachteil jedoch ist nicht-öffentliche, private Kommunikation. Denn auch wenn private Nachrichten den anderen Mitgliedern des Netzwerks nicht ohne weiteres sichtbar sein sollten, so werden sie natürlich auch von dem Dienst selbst bespitzelt und sind sehr leicht für die Betreiber einsehbar.

Email hingegen war immer ein Werkzeug für private Kommunikation. Es werden in der Tat sehr sensible Informationen, wie Passwörter, Produktschlüssel, Bankdaten, etc. per Email übersandt. Daher ist es umso schlimmer dass die meisten Menschen heute Email genauso benutzen wie ein soziales Netzwerk, indem sie ein Konto bei einem Online-Emaildienst anlegen und auf ihre Emails über die Webmail-Maske deren Website zugreifen.

Warum ist das schlimm?

Emails werden als reine Textdateien in einem einfachen Unterordner auf dem Server des Dienstanbieters abgelegt. Das bedeutet dass jeder, der für den Dienst arbeitet, ungefilterten Zugang zu allen Emails hat. Was noch schlimmer ist: Sie können sogar verpflichtet sein, Ihre Email Kommunikation an staatliche oder private Institutionen herauszugeben, wenn diese sie verlangen. Man möchte gerne denken, dass hierfür zumindest gute Gründe vorliegen müssen, wie eine richterliche Anordnung oder sowas, aber tatsächlich erhalten und gewähren die großen Email-Anbieter eine Menge Anfragen aufgrund solch flexibler Gesetze wie den amerikanischen Patriot Act. Und noch krasser: Der Electric Comminucations Privacy Act bestimmt, dass jegliche Kommunikation, die länger als 6 Monate auf dem Server eines Dienstanbieters gespeichert ist, an staatliche Behörden herausgegeben werden muss, wenn diese einfach angeben, dass sie “relevant für strafrechtliche Ermittlungen” ist. Sicher, das gilt nur für die USA, aber wie viele der großen Email Anbieter sind denn dort ansässig?

Schließlich, jenseits der Gefahren des unberechtigten Zugriffs Dritter, gibt es die Gefahr die Kommunikationsdaten einfach zu verlieren. Ebenso wie soziale Netzwerke können Email Anbieter einfach zumachen und alle Nachrichten mitnehmen, oder Sie einfach von dem Dienst ausschließen, wenn man der Meinung ist, Sie hätten gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, was denselben Effekt hat. Wenn Sie nur die Webmail-Maske verwendet haben, um Emails zu lesen und schreiben, dann haben Sie noch nicht mal eine Kopie davon auf ihrem Computer.

Was können Sie tun?

Zunächst mal, wenn Sie’s noch nicht tun, verwenden Sie einen Email Client! Wegen der Allgegenwart der Webmail-Dienste nehmen Viele an, dass Email einfach ein Teil des World Wide Web ist, wenn es sich dabei tatsächlich um etwas völlig anderes (und viel älteres) handelt. Email-Kommunikation funktioniert unabhängig vom WWW und Email-Programme können sie ohne Rücksicht auf Webmail übernehmen. Der Vorteil hier ist, dass man immer zumindest eine Kopie der Emails auf dem eigenen Computer hat.

Dies berührt natürlich noch nicht die Datenschutzangelegenheiten; die Gefahr, dass Andere Ihre Email gegen Ihren Willen einsehen ist noch immer gegeben. Das nächste, was man daher unternehmen kann, ist einen eigenen Email-Server zu betreiben. Das klingt erstmal schwerer als es ist. Die meisten Webspace-Anbieter haben auch immer Email im Paket, und das fängt normalerweise schon bei 1,- € pro Monat an. Ja, kostet Geld, aber hey: 12,- € im Jahr für die eigene Internetadresse, selbstgewählte Email-Adressen, ohne Werbung und unter Ihrer Kontrolle? Man kann sein Geld sicher schlechter ausgeben.

Was noch besser ist: Man kann den Email-Server auch von zuhause aus betreiben. Während der eigene Computer technisch sicher dafür ausreichend ist, müsste man diesen rund um die Uhr laufen lassen, damit das ganze funktioniert, so dass ein Heimserver mit wenig Stromverbrauch sicher die bessere Lösung wäre. Der Sheeva/Guru Plug und die Excito Bubbas sind zwei nette Angebote, die beide mit Web- und Emailservern bereits voreingestellt ausgeliefert werden. Und sie bleiben bei Ihnen zuhause, wo niemand gegen Ihren Willen darauf Zugriff hat, ohne zumindest einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen.

Um schließlich auch gegen das Abfangen von Emails während ihres Sendens, oder vom Server des Empfängers, vorzugehen, gibt es Verschlüsselung. Während das Verschlüsseln von Emails nicht davor bewahrt, dass sie abgefangen werden, besteht der Inhalt der Mail für jeden, der nicht den richtigen Schlüssel hat (den nur Sie und der Empfänger haben sollten) aus sinnlosen Buchstaben- und Zahlenketten, die unmöglich dechiffriert werden können. PGP ist eine Erweiterung für Email-Programme, und ist in den beliebtesten Programmen entweder bereits enthalten, oder als Plugin erhältlich.

Was ich mache

Ich betreibe zuhause einen Bubba 2 für besonders sensible Emails, und betreibe meinen eigenen Rootserver (auf dem sich diese Webseite befindet) für alltägliche Email-Kommunikation. Ich habe jetzt seit fast 8 Jahren meine eigene Email und bereue keine Tag davon. Für soziale Netzwerke verwende ich eine Kombination aus status.net und Twitter und ein paar spezialisierte Communities, denen ich vertraue. Ich bin kein Mitglied bei Facebook, Myspace, Google+ oder Ähnlichen.

Martin Haase hat beim letzten Chaos Communication Congress ein paar interessante und erhellende Erkenntnisse zur beliebten Kategorie “Anwaltsdeutsch” beigetragen, weshalb das obige Video wärmstens empfohlen wird. Was mir bei seinen Erläuterungen (also auch im Neusprechblog und in der Alternativlos-Sendung) immer wieder auffällt ist, dass er (richtigerweise) darauf hinweist, dass es nicht die “richtige” Sprache gibt, sondern dass Sprache vielmehr immer “verräterisch” ist, und Rückschlüsse auf den Sprecher und seine Intention zulässt, dass es aber anscheinend die “richtige” Interpretation von Sprache gibt (wodurch sich sprachliche Hinweise erst entlarven lassen). Und, so gerne ich das auch glauben möchte, kann ich es mir nicht so recht vorstellen.

Also, um konkret beim Guttenberg zu bleiben: Mir erscheint die Erklärung, dass sich ihm eine bestimmte Ausdrucksweise eingeschliffen hat, nicht ganz abwegig, nachdem ich jetzt seit mehr als 10 Jahren jeden Tag mit Anwaltsdeutsch zu tun habe. Es gibt nunmal in der Juristerei (aus mir nicht ganz klaren Gründen) eine Neigung zu unheimlich komplizierten Passivkonstruktionen (… “Bezug nehmend auf das in der Anlage beigefügte Schreiben des Kläger-Verteters vom XXX, hier eingegangen am XXX, und berufend auf die angeschlossene Bevollmächtigung, erlaubt sich der Unterzeichner für den Beklagten wie folgt Stellung zu nehmen…”). Und man übernimmt dann einfach bestimmte Ausdrücke und Formulierungen, ich bin da keine Ausnahme; der Mensch ist schließlich das Tier, das nachahmt.

Das soll allerdings nicht davon ablenken, dass man von einen (ehemaligen, bzw. damals noch gewesenen) Minister durchaus erwarten kann, dass er seine Ausdrucksweise reflektiert und ggf. anpasst. Wenn das nicht geschieht, lassen sich dadurch wohl durchaus Rückschlüsse auf die Einstelllung des Sprechenden ziehen.

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(Bild ist CC-by-nc-sa von dubside)

Okay, das wird jetzt etwas komplizierter, vor allem für Leute, welche die internen Vorgänge in der öffentlichen Verwaltung noch nicht persönlich erfahren haben.

Hier (als, hier, im Internet, unter dieser Adresse) war mal ‘ne Zeitlang meine Webseite, die neben meinem unbedarften Geblubber (welches noch immer nachgelesen werden kann) auch ein paar Informationen zur Zwangsvollstreckung, Eidesstattlichen Versicherung, Versteigerungen, etc., sowie Vordrucke zum Runterladen enthielt. So weit, so (vermeintlich) bürgerfreundlich.

Ich wurde dann Anfang dieses Jahres “von oben” diskret (und ohne nähere Begründung) gebeten, doch keine “dienstliche” Website zu betreiben. Gegen eine private habe man nichts, aber dienstlich ginge nicht. Ich hatte zu dem Zeitpunkt (wie eigentlich im ganzen Jahr) auch genug zu tun und wirklich keine Lust, mich über anderer Leute Korinthen aufzuregen, und außerdem habe ich wirklich keinen Mangel an Seiten, auf denen ich mich austoben kann, also habe ich die Seite zunächst mal offline genommen.

Kurze Zeit später kam dann auch in einer Email an alle Gerichtsvollzieher ein Schreiben des Justizministeriums, in dem zunächstmal festgestellt wird1, dass es zu Internetauftritten der Gerichtsvollzieher keine konkrete Regelungen gibt, und hierfür (also für die Regelungen) auch keine Notwendigkeit gesehen wird.

Dann wird “exemplarisch” das Justizministerium Brandenburg zitiert, welches zunächst zu bedenken gibt, dass “eine ‘privat errichtete’ Homepages zu dienstlichen Zwecken” eine Art Werbung darstellen dürfte. Ferner gibt es Bedenken, wonach Pflichten nach § 5 TMG entstehen könnten, und die zum Download bereitgehaltenen Formulare oder Anträge ggf. nicht dienstlichen und rechtlichen Anforderungen genügen könnten, so dass bezweifelt wird, ob die Gerichtsvollzieher diesen Anforderungen überhaupt gerecht werden können.

Aufgrund all dieser Bedenken dürfte es “im Einzelfall genügen, wenn im Wege der Dienstaufsicht der Betrieb einer solchen Homepage unterbunden wird”. Das Schreiben endet mit der lapidaren Feststellung, dass die Auffassung auch vom hessischen Justizministerium geteilt wird.

Natürlich bieten sich hier haufenweise Angriffsflächen, und es wäre wohl auch möglich, dagegen vorzugehen, aber wie gesagt, mir war (und ist) es die Aufregung nicht wert. Daher wird diese Website ab sofort und bis auf weiteres als mein rein privates Blog betrieben, es gibt hier keine rechtlichen Hinweise, Formulare, Downloads, keine dienstlichen Termine, und auch sonst nix was als “Werbung” oder sonstwie inkriminierend aufgefasst werden kann.

Ich werde aber bisweilen was zu Gesetzen, Zwangsvollstreckung, Geld, Schulden, Politik, usw. schreiben, genauso wie zu anderen Themen die mich interessieren.

Und ja: Im Impressum steht noch “Gerichtsvollzieher”. Das ist halt mein Beruf. Wäre ich bei der Hamburg-Mannheimer, würde da “Versicherungsvertreter” stehen. Ganz abgesehen davon, dass ich berechtigt (dienstlich sogar verpflichtet) bin, meine Amtsbezeichnung zu führen, gibt es auch immer wieder Leute, die “Gerichtsvollzieher Steigerwald” und ähnliches googeln und die ich dann doch gerne auf meiner eigenen Homepage hätte, anstatt in irgendwelchen Foren.

Shaka,

TES

  1. die Justiz stellt immer erstmal was fest, wenn man nicht so recht weiß, was man sagen soll []
23.08.2010, Author: tes, Leave a comment

Urlaub und Umzug

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Ich befinde mich ab sofort bis einschließlich 10.09.10 im Urlaub. In dieser Zeit werde ich inklusive Geschäftszimmer umziehen, weshalb ich ab dem 01.09.10 unter der Anschrift Lißberger Straße 4, 63683 Ortenberg erreichbar sein werde. In diesem Zusammenhang haben sich die Telefonnummern und Bankverbindung geändert, die aktuellen Nummern sind aus der Startseite ersichtlich; die Bankdaten befinden sich auf meinen Anschreiben. Ich bitte um Beachtung, dass die neuen Nummern erst ab 01.09. erreichbar sein werden, auch wenn mein aktueller Anschluss bereits abgestellt wurde. (Die Freuden des Umzugs…)

Die Mobilfunknummer bleibt derweil bestehen, ebenso wie meine Email und diese Website. Ich bitte für evtl. Unannehmlichkeiten, die infolge dieses Umzuges entstehen, um Entschuldigung. Nach meinem Dafürhalten dürfte dies jedoch der letzte Umzug für eine – hoffentlich – sehr lange Zeit sein.

3.08.2010, Author: tes, 2 Comments

Kundendienst

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Das hab’ ich nun von zu viel Kundendienst: Als dienstleistungsorientierter Gerichtsvollzieher dachte ich mir doch tatsächlich, dass es eine gute Idee wäre, Gläubigern eine Nachricht zukommen zu lassen, sobald ihr Vollstreckungsauftrag eingegangen ist, aus der sich das Aktenzeichen ergibt und in der ich freundlich darauf hinweise, dass Vollstreckungsaufträge – insbesondere auch aufgrund von Fristen (z.B. § 807 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO, § 900 Abs. 2 S. 4 ZPO) etwas Zeit in Anspruch nehmen können, und ich daher freundlich darum bitte, von Sachstandsanfragen innerhalb der ersten zwei Monate Abstand zu nehmen. Noch am nämlichen Tag, als ich mit dieser Praxis angefangen habe, erhielt ich als Antwort darauf ein Schreiben, dass ich bitte sofort den Auftrag auszuführen habe, da ansonsten Beschwerde bei der “Gerichtsvollzieherkammer” (!) eingelegt würde. Nachdem dann auch signalisiert wurde, dass die von mir zu erhebenden Kosten nicht beglichen würden, muss ich leider mitteilen, dass der Auftrag weder sofort, noch überhaupt ausgeführt wird. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich daher bitte an die örtliche Gerichtsvollzieherkammer, oder den Bundesgerichtsvollzieherkammervertretungsverbandsausschuss. Viel Glück.

3.08.2010, Author: tes, Leave a comment

Versteigert

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Vielleicht ist es einfach gut, einen Sündenbock zu haben. Und vielleicht ist das auch, wofür wir da sind. Aber so leid es mir auch tut: Ich kann nichts dafür, wenn sich im Nachhinein Probleme mit einer ersteigerte Sache ergeben. Im Falle von Fahrzeugen kann ich lediglich bescheinigen, dass diese (wenn das der Fall ist), ohne Papiere ersteigert wurden. Wenn eine Zulassungsstelle dann dennoch Probleme macht, ist das nicht meine Schuld. Und nein, ich kann und werde das Fahrzeug nicht zurücknehmen, schon deshalb nicht, weil es gar nicht mein Fahrzeug ist. Ich versteigere Gegenstände von anderen, für andere. Ich habe nichts von dem Erlös, und schon daher ist es weder meine Absicht, noch in meinem Interesse, irgendwen “über den Tisch zu ziehen”.

Dies vorausgeschickt muss ich jedoch fragen, welcher Teil von “keine Garantie oder Gewährleistung” nicht verstanden wurde. Wenn ein Gegenstand ersteigert wird, dann gibt es eben keine Gewährleistung dafür, dass er dem Zweck entspricht, den man im Sinn hatte, oder dass der Gegenstand überhaupt verwendbar ist und nicht etwa völlig unbrauchbar ist. Das ist das Risiko bei Versteigerungen, und dieses Risiko muss einfach in das Gebot mit einkalkuliert werden.

Ich reagiere dann auch manchmal ungehalten, wenn mir mit Anwälten und Beschwerden gedroht wird. Keine Ahnung wieso, ich bin halt merkwürdig. Ich find’s nur müßig, dann über irgendwas diskutieren zu wollen, wenn ohnehin der juristische Weg beschritten werden soll. Nicht, dass überhaupt etwas zu diskutieren gewesen wäre. Sündenböcke sind halt… bockig.

30.07.2010, Author: tes, Leave a comment

Zustellung

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“Es gibt jedoch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein zur Post gegebenes Schreiben auch seinen Empfänger erreicht.”

(O-Ton Urteil d. AG Frankfurt 29 C 1901/09) Daher: Wichtige Schreiben als Einschreiben gegen Rückschein zur Post geben oder zustellen lassen. Ist zwar etwas teurer, wäre im o.g. Fall allerdings ca. 500,- Euro billiger gewesen.

2.06.2010, Author: tes, Leave a comment

P-Konto (nochmal)

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Wie schonmal geschrieben wird ab dem 01.07.10 das sog. “P-Konto” (Pfändungsfreies Konto) in Deutschland eingeführt. So wahnsinnig weit her damit scheint es allerdings noch nicht zu sein, wie ich am Montag bei einem Bankbesuch (Targobank) selbst mitbekommen konnte. Der Ausdruck “P-Konto” sagte jedenfalls den dortigen Angestellten am Schalter nichts.

Das ist einigermaßen erstaunlich, denn gem. dem künftigen § 850 k Abs. 7 ZPO kann “der Kunde (…) jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt”, auch wenn es kein Recht auf die Einrichtung eines neuen P-Kontos gibt. Noch mal in Kürze die wichtigsten Punkte zum Pfändungsschutzkonto:

  • Gibt’s laut Gesetz ab dem 01. Juli 2010.
  • Kann zwar gepfändet werden, jedoch kann über einen pfändungsfreien Grundbetrag (derzeit 985,15 Euro monatlich) weiterhin verfügt werden.
  • Jeder nur ein Kreuz Konto.

Wer’s genau wissen will, ist auf der Seite des Bundesjustizministeriums zum P-Konto bestens bedient. (Gilt auch für Bankangestellte.)

2.06.2010, Author: tes, Leave a comment

Kurz verlinkt

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Für Gläubiger und Schuldner gleichermaßen unerfreulich ist, dass laut Stiftung Warentest die größten Auskunfteien (allen voran die Schufa) “häufig unvollständig und falsch” beauskunften.

Der Test bestätigt vorhandene Bedenken: Die Auskunfteien speicherten unvollständige und falsche Daten und arbeiteten nach undurchsichtigen Regeln.

Siehe: Stiftung Warentest, Fehler über Fehler

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